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unlautern Wettbewerb veröffentlicht hat, wird
Art. 1382 des Code civil ebenso wie in Frank-
reich wider die Concurrence déloyale gehand-
habt. Die englische Rechtsprechung geht der un-
fair competition auf Grund allgemeiner Rechts-
grundsätze ohne Spezialgesetz zu Leibe.
Literatur. Alexander-Katz, Die unredliche
Konkurrenz (1892); Jul. Bachem, Wie ist dem
u. W. in Handel u. Gewerbe zu begegnen 7 (1893);
Stegemann, Unlauteres Geschäftsgebaren (1894);
Kohler, Über den u. W. u. seine Behandlung im
Recht, in Neue deutsche Rundschau (1894); Lobe,
Die Bekämpfung des u. W.s (5 Bde, 1907 ff); Was-
sermann, Der u. W. nach deutschem Recht (Samm-
lung Göschen, 21911). Kommentare: Bachem u.
Roeren (51900), Ernst Müller (71904). Neue Kom-
mentare von Fuld (1909), Baer (1910), Finger
(1910), Cahn (21910), Rosenthal-Wehner (31911)
usw. Markenschutz u. Wettbewerb. Monatsschrift
für Marken-, Patent--, Muster-, Urheber= u. Ver-
lagsrecht. Begründet unter dem Titel Unlauterer
Wettbewerb von Rechtsanwalt Jul. Lubszynski,
hrsg. von M. Wassermann (seit 1901).
[Jul. Bachem.])
Wichern, Joh. Heinrich, (. Innere
ission.
Windthorst, Ludwig, der hervorragendste
Parlamentarier und einflußreichste katholische Po-
litiker seiner Zeit.
[Jugend. Hannoversche Zeit. Im deutschen
Reichstag und im preußischen Abgeordnetenhaus.
Religiöse und kirchenpolitische Stellung. Parla-
mentarische Gesamttätigkeit. Hervorstechende Cha-
rakterzüge. Rednerische Eigenart. Gründer des
Volksvereins für das katholische Deutschland.
Hohes Ansehen. Nachrufe. Windthorst ein mo-
derner katholischer Politiker.)
Geboren wurde Windthorst am 17. Jan. 1812
auf dem Gut Kaldenhof bei Osterkappeln im heu-
tigen Regierungsbezirk Osnabrück als Sohn von
Dr Franz Windthorst, Advokat an dem alten Ge-
richt „zur Angelbecke“ und zugleich Rentmeister
des der altadligen Familie v. Droste-Vischering
gehörigen Guts Kaldenhof. Im ersten Jahrzehnt
seines Lebens trat die ungewöhnliche Begabung
des Knaben so wenig hervor, oder wurde sie so
wenig erkannt, daß die Lehrer dem Vater abrieten,
ihn studieren zu lassen. Der Pfarrer von Falken-
hagen brachte ihm die Anfangsgründe des Latei-
nischen bei. Als er dann im Herbst 1822, in
seinem elften Lebensjahr, an das Carolinum nach
Osnabrück gekommen war, entwickelte er sich bald
zu einem Musterschüler. Im Sommer 1830 ver-
ließ er die Anstalt mit einem Abgangszeugnis
erster Klasse, um auf der Landesuniversität Göt-
tingen die Rechte zu studieren; zwei Semester
brachte er in Heidelberg zu. Nach ausgezeichnet
bestandenem Staatsexamen ließ er sich im Jahr
1836 in Osnabrück als Rechtsanwalt nieder; nach
Wichern — Windthorst.
wenigen Jahren angestrengtester Arbeit war er der
gesuchteste Anwalt des Bezirks. Die Ritterschaft
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Syndikus. Er wurde Assessor des Pupillenkolle=
giums bei der Justizkanzlei und im Jahr 1842
durch königliche Ernennung vorsitzender Rat des
katholischen Konsistoriums zu Osnabrück, einer
staatlichen Behörde in Kirchen= und Schulange-
legenheiten. Sechs Jahre später erfolgte seine Be-
rufung als Oberappellationsrat nach Celle, an den
höchsten Gerichtshof des Königreichs Hannover.
Im bewegten Jahr 1848 trat Windthorst in
das politische Leben ein. Der absolutistisch ge-
sinnte König Ernst August hatte im Jahr 1837
die hannoversche Verfassung von 1833 aufgehoben
und dadurch eine lebhafte oppositionelle Bewegung
hervorgerufen, an deren Spitze der Bürgermeister
Stüve von Osnabrück stand. 1848 wurde das
verfassungsfeindliche Ministerium unhaltbar; an
seine Stelle trat ein Ministerium Graf Bennigsen,
dessen Seele Stüve war. Durch Vereinbarung mit
den bisherigen Ständen kam die neue Verfassung
vom 5. Sept. 1848 zustande. Bei der im Jan.
1849 getätigten Wahl wurde Windthorst vom
ersten ländlichen Wahlbezirk des Fürstentums Os-
nabrück in die Zweite Kammer gesandt. Er galt
dort bald als der Führer der ministeriellen
Partei, ohne jedoch auf seine selbständigen An-
schauungen, namentlich auf dem kirchenpolitischen
und dem Schulgebiet, zu verzichten. König
Ernst August wollte von einem einigen Deutsch-
land, wie es die Frankfurter Nationalversamm-
lung zu schaffen versucht hatte, im Gegensatz zu
der großen Mehrheit der hannoverschen Zweiten
Kammer, nichts wissen. Bei den im Sept. 1849
vollzogenen Neuwahlen wurden die früheren Ab-
geordneten fast sämtlich wiedergewählt, auch
Windthorst in seinem bisherigen Wahlkreis. In
der deutschen Frage vertrat er den großdeutschen
Standpunkt: er erstrebte eine engere Vereinigung
der deutschen Staaten mit Einschluß Osterreichs
unter Wahrung möglichster Selbständigkeit der
Einzelstaaten. Einem auf dieser Linie sich be-
wegenden Antrag wußte er in der Zweiten Kammer
(mit 42 gegen 34 Stimmen) zur Annahme zu
verhelfen; auch die Erste Kammer trat dem An-
trag (mit 37 gegen 16 Stimmen) bei. Das war
der erste große parlamentarische Erfolg Windt-
horsts. Am 28. Okt. wurde das Ministerium
Bennigsen = Stüve entlassen; ein Ministerium
v. Münchhausen trat an dessen Stelle, welches
gegen den Widerstand des Königs verschiedene
Reformen durchzuführen bemüht war. So groß
war das Ansehen, welches Windthorst in der
kurzen Zeit seiner parlamentarischen Tätigkeit sich
erworben hatte, daß die Zweite Kammer ihn am
12. Febr. 1851 mit 38 gegen 33 Stimmen zum
Präsidenten wählte. Nach Ernst Augusts Tod
berief dessen Sohn, der schon in früher Jugend
erblindete König Georg V., Windthorst zum
Justizminister in dem neugebildeten Ministerium
v. Schele. Windthorst war der erste und einzige
Katholik, welcher ein so hohes Staatsamt in Han-
der osnabrückschen Landschaft wählte ihn zu ihrem nover erlangt hat. Seinem Einfluß gelang es vor