im inneren Anschlusse ans Gesamtvaterland vorangegangen; sie sind
ihres Bolkes leuchtende Vorbilder und Erzieher zur Reichsfreudig-
keit gewesen; das Wohl des Reiches hat ihnen als Leitstern ihrer
Entschließungen und Handlungen und als ihr letztes und höchstes Ziel
gegolten. Aber um so mehr haben sie ein Anrecht darauf, ihrem Hause
die Anhänglichkeit des angestammten Volkes gewahrt, ihrem Lande
die Freiheit und Selbständigkeit erhalten und ihrem Staate die in
den Verträgen bei Gründung des Reiches und in der Reichsver-
fassung gewährleisteten Möglichkeiten und Voraussetzungen zu einer
gesunden Entwickelung und insbesondere zur Erfüllung der dem
Einzelstaate nach der Verfassung des Reiches zukommenden wich-
tigen Kulturaufgaben vorbehalten zu sehen. Wenn der König
in selbstbewußter Würde so denkt und sein Regiment danach ein-
richtet, so tut er nicht nur seine selbstverständliche Pflicht sich
und seinem Lande gegenüber, sondern er handelt damit auch in
hohem Maße im Interesse des Reichsganzen und erweist sich ge-
rade darin als treuer Hüter des Biemarckschen Erbes. Es ist
ein Naturgesetz von ewiger Wahrheit, daß ein lebendiger Orga-
nismus, wie er auch im Deutschen Reiche als Bundesstaat gegeben
ist, nur durch dieselben Lebenskräfte erhalten und zu gesunder Ent-
wickelung nur mit denselben Grundsätzen ausgebaut werden kann,
denen er seine Entstehung verdankt und die ihm seine Schöpfer als
wesenseigentümlich eingepflanzt haben. Dezhalb ist es für Staat
und Reich von Segen, daß König Friedrich August sich die Gedanken
des Reichsgründers völlig zu eigen gemacht hat. Denn der geniale
Reichsgedanke Bismarcks steht wie auf einem Granitsockel auf der
politischen Eigenexistenz und Selbständigkeit der Einzelstaaten.
Zede Zerstörung oder Unterhöhlung derselben würde zugleich eine
Gefährdung des Reichs und eine Sünde am deutschen Volksleben
bedeuten, weil ihr Gedeihen und die volle und freie Erfüllung der
ihnen obliegenden Aufgaben die unerläßliche Voraussetzung für das
Gedeihen des Reiches selbst ist. Das sind keineswegs bloß geschriebene
Verfassungsgrundsätze oder weltfremde Theorien aus der Studier-
stube, sondern in der Selbständigkeit der Bundesstaaten spricht sich
ein geschichtlich begründetes Lebensprinzip des deutschen Volkes
aus. Die freie Selbstbestimmung gehört nun einmal zum Wesen
der deutschen Stämme und ist ein Ausfluß ihrer eigensten Natur.
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