Full text : Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

76  II.  Hilfsdienstgesetz,  Ersatz=  und  Arbeiterfragen

 

 

schwersten  Bedenken  wachrufen.  Wir  würden  in  unserem  wirtschaftlichen
Körper,  dessen  Atmen  und  Arbeiten  nicht  restlos  durch  obrigkeitliche  Anordnungen
  ersetzt  werden  kann,  eine  geradezu  lebensgefährliche  Störung
hervorrufen;  wir  würden  —  was  auch  nicht  übersehen  werden  darf  —  die
Zuversicht  der  Bevölkerung,  die  wir  zum  Siegen  brauchen,  einer  kaum
tragbaren  Belastung  unterwerfen;  wir  würden  schließlich  die  ohnedies
stark  gelichteten  Kaders  völlig  vernichten,  die  wir  für  den  Wiederaufbau
und  den  Fortbestand  unseres  Wirtschaftslebens  nach  dem  Friedensschlusse

nicht  entbehren  können.
gez.  v.  Bethmann  Hollweg.

5.

Chef  des  Generalstabes  des  Feldheeres.  Gr.  H.  Qu.,  den  5.  10.  1916.
II/Ie  Nr.  34  647  op.  II  Ang.

An  das  Kriegsminislerium.

Anliegend  übersende  ich  Abschrift  der  Antwort  des  Herrn  Reichskanzlers
  auf  mein  Schreiben  vom  13.  9.  1916  II  Nr.  34  647.

Die  Antwort  hat  meine  Anschauungen  nicht  entkräften  können.  Für
besonders  dringlich  halte  ich  die  Aufhebung  der  Freizügigkeit  für  die  Arbeiter
  der  Kriegsindustrie  und  eine  allgemeine  Erweiterung  des  Kriegsleistungsgesetzes.
  Es  gibt  meines  Erachtens  eine  Fülle  verborgener  Kräfte,
die  der  Gesamtheit  bislang  wenig  oder  gar  nichts  genützt  haben.

Für  eine  baldige  Antwort  des  Kriegsministeriums  auf  mein  Schreiben
vom  13.  9.  1916  II  Nr.  34  647  wäre  ich  dankbar.  Dabei  bitte  ich  auch
auf  folgende  Punkte  des  Schreibens  des  Herrn  Reichskanzlers  einzugehen:

1.  Welche  Maßnahmen  sind  zu  ergreifen,  um  Arbeitskräfte  in  weitgehendem
  Maße  aus  der  nicht  für  Kriegszwecke  arbeitenden  Industrie  und
aus  anderen  Betrieben  frei  zu  machen.

2.  Ausbildung  der  Kriegsbeschädigten  zur  Verwendung  in  der  Industrie
  und  Landwirtschaft.  Ihre  Abkommandierung  in  solche  Betriebe.

3.  Welche  Folgen  entstehen  für  den  Arbeitermarkt:  aus  Erhöhung
der  Altersgrenze  für  die  Dienstpflicht  und  Landsturmpflicht  auf  50  Jahre,
aus  der  Ausbildung  der  Jugendlichen  und  aus  den  Maßregeln  zur  Gesundung
  der  Untauglichen.

4.  Würde  die  Ausdehnung  des  Kriegsleistungsgesetzes  auf  den  Arbeitszwang
  ein  erheblich  größeres  Ergebnis  zeitigen,  als  es  ohne  Anwendung
  solcher  Zwangsmaßnahmen  möglich  ist?

5.  Maßnahmen,  um  die  Unternehmer  zur  vermehrten  Einstellung

weiblicher  Arbeiter  zu  veranlassen.
I.  A.:  gez.  Ludendorff.