76 II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz= und Arbeiterfragen
schwersten Bedenken wachrufen. Wir würden in unserem wirtschaftlichen
Körper, dessen Atmen und Arbeiten nicht restlos durch obrigkeitliche Anordnungen
ersetzt werden kann, eine geradezu lebensgefährliche Störung
hervorrufen; wir würden — was auch nicht übersehen werden darf — die
Zuversicht der Bevölkerung, die wir zum Siegen brauchen, einer kaum
tragbaren Belastung unterwerfen; wir würden schließlich die ohnedies
stark gelichteten Kaders völlig vernichten, die wir für den Wiederaufbau
und den Fortbestand unseres Wirtschaftslebens nach dem Friedensschlusse
nicht entbehren können.
gez. v. Bethmann Hollweg.
5.
Chef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu., den 5. 10. 1916.
II/Ie Nr. 34 647 op. II Ang.
An das Kriegsminislerium.
Anliegend übersende ich Abschrift der Antwort des Herrn Reichskanzlers
auf mein Schreiben vom 13. 9. 1916 II Nr. 34 647.
Die Antwort hat meine Anschauungen nicht entkräften können. Für
besonders dringlich halte ich die Aufhebung der Freizügigkeit für die Arbeiter
der Kriegsindustrie und eine allgemeine Erweiterung des Kriegsleistungsgesetzes.
Es gibt meines Erachtens eine Fülle verborgener Kräfte,
die der Gesamtheit bislang wenig oder gar nichts genützt haben.
Für eine baldige Antwort des Kriegsministeriums auf mein Schreiben
vom 13. 9. 1916 II Nr. 34 647 wäre ich dankbar. Dabei bitte ich auch
auf folgende Punkte des Schreibens des Herrn Reichskanzlers einzugehen:
1. Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, um Arbeitskräfte in weitgehendem
Maße aus der nicht für Kriegszwecke arbeitenden Industrie und
aus anderen Betrieben frei zu machen.
2. Ausbildung der Kriegsbeschädigten zur Verwendung in der Industrie
und Landwirtschaft. Ihre Abkommandierung in solche Betriebe.
3. Welche Folgen entstehen für den Arbeitermarkt: aus Erhöhung
der Altersgrenze für die Dienstpflicht und Landsturmpflicht auf 50 Jahre,
aus der Ausbildung der Jugendlichen und aus den Maßregeln zur Gesundung
der Untauglichen.
4. Würde die Ausdehnung des Kriegsleistungsgesetzes auf den Arbeitszwang
ein erheblich größeres Ergebnis zeitigen, als es ohne Anwendung
solcher Zwangsmaßnahmen möglich ist?
5. Maßnahmen, um die Unternehmer zur vermehrten Einstellung
weiblicher Arbeiter zu veranlassen.
I. A.: gez. Ludendorff.