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2. An Vieh wurden gehalten.
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am 1. 11. 16 — 2 — 13 — — —
„ 31. 10. 17 19 85 856 1785 5 202 73
„, 31. 10. 18 31 119 56 1751 12 116 120
Gewonnen wurden
910/17 1017/18
3438 kg. 4335 kg Schweinefleisch
63 „ 353 „ Siegenfleisch
163 „ 1205% „ Rind-(Kalb-fleisch
159 „ 495 „ Hühnerfleisch
72 „ 370 „ Kaninchenfleisch
12074 54712 1 Kuhnmicch
5929 „ 10803 „ Jiegenmilch
— 173 kg Butter
— Quark
59
30 195 Stück 65375 Stück Eier
— 168,2 kg Honig
— 3,5 „ Wachs
Reinertrag bis 31. Oktober 1918: 204 871 Mark 93 Pfg.
Manche Schwierigkeit erwuchs der Intendantur aus der
Beschaffung von Brenn-, Leucht= und Reinigungomitteln.
luser nächster Besuch gilt der auf der Feldherrenstraße
untergebrachten Bekleidungsabteilung.
Die Tätigkeit, die die stellvertretende Intendantur für
die Bekleidungswirtschaft der Truppen zur Kriegszeit zu
entfalten hatte, bestand darin, alle zum Verwaltungobereich
gehörigen Truppenteile mit Bekleidung und Ausrüstung
zu versehen.
Gewisse Bestände an Bebleidungs= und Aucrüstungs-
stücken waren den Truppenteilen schon von Friedenszeiten
her zur eigenen Bewirtschaftung überlassen. Aber zu jeder
Verwendung dieser Bestände, welche über den Befehlobe-
reich des einzelnen Truppenteils hinausging, war die Mit-
wirkung der Intendantur erforderlich, wober diese in vielen
Fällen Entschließungen und Verfügungen des Kriegamini-
steriums oder des Generalkommandos herbeizuführen hatte.
Das Gleiche galt von den gewaltigen Beständen des Kriegs-
bekleidungsamtes. Gegenüber den Friedensverhältnissen er-
weiterte sich der Geschäftsumfang außerordentlich stark.
Es seien hier nur angeführt die Ausstattung der Zehn-
tausende feindlicher Kriegsgefangener, die Uberweisung von
Bekleidung an Rüstungsarbeiter, Entlassene, Jungmannen;
besonders aber die in kürzester Frist zu bewirkende Einklei-
dung der vielen Neuformationen, welche namentlich in der
ersten Zeit „aus dem Boden gestampft“ wurden. Die Be-
stände und Neuanfertigungen des Kriegobekleidungsamtes
reichten hierfür bei weitem nicht aus; das Meiste mußte
von den Ersatztruppen des Korpsbezirkes hergegeben wer-
den. Bei der Einkleidung der Kriegsgefangenen mußte dar-
auf gehalten werden, daß deren Leistungsfähigkeit bei der
so nötigen Arbeit in Industrie und Landwirtschaft nicht
etwa durch mangelhafte Bekleidung litt.
Die Intendantur wirkte ferner mit bei der Verteilung
der aus dem Feld in abgenutztem Zustand zurückgeschickten
und dann im Bekleidunginsiandsetzungsamt Chemnitz wieder
brauchbar gemachten Stücke. Dieses Amt war eine wich-
tige Kriegsschöpfung.
Von besonderer Bedeutung war die Versorgung der deut-
schen kriegsgefangenen Mannschaften. Wenngleich es nach
dem Haager Abkommen Pflicht der feindlichen Staaten
gewesen wäre, die in ihre Gewalt geratenen Deutschen u. a.
auch mit hinreichender Bekleidung zu versehen, so mehrten
sich doch seit Kriegsbeginn ständig die Klagen, daß diese
Pflicht nicht erfüllt ward. Zumeist entstammten diese Kla-
gen, die natürlich in die dringende Bitte um Abhilfe durch
Übersendung von Sachen aus der Heimat ausklangen, fran-
zösischen Gefangenenlagern. Mit dem „roten Kreuz“ wur-
den deshalb Vereinbarungen getroffen, wonach dieses es
übernahm, Aushilfen an Bekleidung, die ihm aus Heeres-
vorräten übergeben wurden, hinauszusenden. Den in russi-
scher Kriegsgefangenenschaft befindlichen Leuten konnte lei-
der nach der im Östen eingerissenen Mißwirtschaft und
Verwirrung nichts mehr zugesandt werden.
Ein ganz neues Arbeitsgebiet erwuchs der Intendantur
zu Anfang des Jahres 1918 durch die Einführung der
„Kleiderkarte"“ für alle diejenigen Militärpersonen, die für
ihre Bekleidung selbst zu sorgen hatten. Es war diesen
damit ermöglicht, sich aus Heeresbeständen zu versehen.
Die bei allen Dienststellen lagernden Bestände an Be-
kleidungs= und Ausrüstungsstücken waren von der Inten-
dantur zu beaufsichtigen. Dazu wurden ihr allmonatlich
Bestandnachweise vorgelegt, aus denen der Grad der
Brauchbarkeit der Sachen — ob fürs Feld geeignet oder
nur für den Heimatsdienst — hervorging.
Eine bedauerliche Kriegserscheinung: die häufig auf-
tretenden Verluste an Bekleidungsstücken! Sie erforderten
wohlerwogene Vorbeugungsmaßregeln. Denn die Werte,
die verloren gingen, waren bedeutend. Auch mußte in
jedem Falle untersucht werden, ob jemanden ein Verschul-
den für den Verlust traf und ob danach ein Schadenersatz=
anspruch geltend zu machen war. Die Erklärung für die
beklagenswerte Tatsache war zweifellos hauptsächlich in dem
starken Anreiz zu Entwendungen zu suchen, die die wach-
sende Knappheit an Bekleidungsmitteln auf viele ausüben
mochte. Hiergegen zu wirken und wenn möglich Wandel zu
schaffen, war eine wichtige aber auch schwierige Aufgabe.
Die wachsenden Mißstände in der Rohstofflage forderten
gebieterisch, schärfer als im Frieden allen verbotenen Will-
kürlichkeiten im Anzuge, gleichviel ob von Offizieren oder
Mannschaften begangen, entgegenzutreten, um auch dadurch
einem Vergeuden von Stoffen aller Art zu steuern. Den
Truppenkommandeuren war die strengste Uberwachung der
Befolgung von Anzugsvorschriften zur Pflicht gemacht. Da-
mit aber nicht genug. Schneidern und Mützenmachern wurde
die Anfertigung und der Verkauf gewisser, nicht nötiger
Uniformstücke untersagt.
Da das siellvertretende Generalkommando die Aussicht
über das Kriegsbekleidungsamt führte, hatte sich die In-
tendantur vielfach mit dessen Angelegenheiten zu befassen.
So wirkte sie mit bei Fesisetzung der Bezüge für die ver-
traglich Angestellten und die Zivilhandwerker, eine Arbeit,
die — wie alle Lohnfragen — zu meist schwierigen Er-
hebungen und Erwägungen führt. Ferner sei der sogenannten
„Heeresnäharbeiten“ gedacht. Da es ausgeschlossen war,
sämtliche Bekleidungsstücke im Amt selbst vom ersten bis
zum letzten Nadelstich anzufertigen, wurde viel Näharbeit
nach auswärts, an Innungen, Vereine u. a. vergeben.
Wenn uns noch mitgeteilt wird, daß Abteilung III für
die Unterbringung der sich beim Bekleidungsamt anhäu-
fenden gewaltigen Mengen von Uniformen und sonstigen
Sachen zu sorgen, daß sie das Kassen= und Rechnungs-
wesen dieses Amtes zu überwachen hatte — hier handelt
es sich um einen jährlichen Umsatz von 70—80 Millio-
nen Mark —, daß ihr auch noch andere Aufgaben über-
tragen wurden, so z. B. die Reise= und Umzugskosten — so
darf der Besucher die Uberzeugung mit fortnehmen, daß
auch dieser Abteilung ein nicht geringer Anteil an der Ge-
samtleistung der Intendantur zufiel.
Wir beschließen unsern Nundgang bei der in der Mar-
schallstraße untergebrachten, mit der Nr. Ib bezeichneten
„Prüfungsabteilung“. Es wird zwar, wie wir hörten, bei
allen Abteilungen geprüft. Keine andere aber besorgt dieses
Geschäft ausschließlich, wie es die Abteilung lb tut. Hier
strömen die Rechnungen aller im Korpobezirk befindlichen Er-