fügt, daß die Uberwachung der Beschlagnahmebekannt-
machungen und der Sammelläger für die aus den besetzten
Gebieten abtransportierten Kriegsrohstoffe dem stell-
vertretenden Generalkommando übertragen wurde, wo-
bei gleichzeitig die Bestimmung erging, daß mit diesen
Aufgaben besondere Prüfer zu beauftragen seien. Die
mit der Auswahl, Anstellung und Uberwachung der Prü-
fer verbundene Arbeit, die Erledigung der bei der Pri-
fung gefundenen Ausstellungen usw. machten die Schaf-
fung einer besonderen Dienststelle nötig. Sie wurde am
12. August 1915 errichtet und erhielt als Abteilung Id den
Namen „Beschlagnahmeabteilung“. Die Unterordnung un-
ter das Generalkommando erschien deshalb geboten, weil
die auf die Rohstoffe bezüglichen Bekanntmachungen in
der Folgezeit von dem zuständigen Militärbefehlshaber auf
Grund der ihm durch §d des Belagerungszustandsgesetzes
zustehenden Befugnisse ergingen. Im Laufe der Zeit stellte
sich jedoch heraus, daß zu einer den Verhältnissen Rechnung
tragenden Bewirtschaftung der Rohstoffe die Beschlagnahme
allein nicht genügte, sondern daß auch dem Verkehr durch
weitergehende Bestimmungen Schranken gesetzt werden
mußten. Da aus Zweckmäßigkeitsgründen der Erlaß aller
auf die Nohstoffe bezüglichen Bestimmungen von einer
Stelle aus erfolgen mußte und ebenfalls die Einhaltung
von einer Stelle aus zu überwachen war, so erschien die
Bezeichnung „Beschlagnahmeabteilung“ bald nicht mehr zu-
treffend, mußte sogar irreführend wirken. Deshalb wurde
die Abteilung umgetauft und erhielt die Bezeichnung
„Kriegsrohstoffstelle““. Nachdem Ende 1916 im Inter-
esse einer einheitlichen Bearbeitung aller auf dem Gebiete
der Kriegswirtschaft zu lösenden Aufgaben das Kriegsamt
geschaffen war, stellte sich sehr bald heraus, daß das Ar-
beitsgebiet der Kriegsrohstoffstelle mit dem der Kriegsamts-
stelle enge Berührung hatte. Lag es den Kriegsrohstoff-
stellen ob, die Einhaltung der auf Kriegsrohstoffe bezüglichen
Bestimmungen zu überwachen, so war es eine der Haupt-
aufgaben der Kriegsamtsstelle, die Beschaffung dieser Roh-
sioffe zu fördern und ihre Verteilung zu kontrollieren.
Schon hieraus ergab sich die Notwendigkeit, im Interesse
der einheitlichen Behandlung einzelner Arbeitsgebiete und
der Arbeitserleichterung eine möglichst enge Fühlung zwi-
schen beiden Stellen zu schaffen. Deshalb wurde der Über-
tritt der Kriegsrohstoffstelle an die Kriegsamtsstelle Leipzig
angeordnet.
Hauptmann der Kraftfahrtruppen (SH. d. K.)
Mit der Aufsicht über die Militärkraftwagen des Korps-
bezirkes war von Anbeginn an der Hauptmann der Kraft-
fahrtruppen beim stellvertretenden Generalkommando be-
traut, zugleich ist er als Beirat in kraftfahrtechnischen An-
gelegenheiten tätig gewesen. Zur Hebung der Transport-
schwierigkeiten wurde diese Tätigkeit weiter ausgebaut; An-
fang August 1917 wurden nach dem Vorbilde der H. d. K'’8,
die schon seit Mai 1917 im Felde bei den Generalkomman-
dos der Truppen bestanden, die Dienststellen der H. d. K'#
in der Heimat errichtet. Im Juli 1917 wurden in Deutsch-
land 60 immobile Kraftwagenkolonnen aufgestellt. Sachsen,
das anfangs mit zum Gebiete des H. d. K. IV Magdeburg
gehörte, bekam zunächst nur eine Kolonne zugeteilt. Mitte
August wurde dann die Stelle des H. d. K. beim stellver-
tretenden Generalkommando XII in Dreöden eingerichtet,
dessen Bezirk ganz Sachsen (auch XIX. Korpsbereich) und
Thüringen umfaßte und dem vom 21. August 1917 ab
eine weitere Kolonne unterstellt wurde. Diese ersten Ko-
lonnen waren nur für die Landwirtschaft als Beförderungs-
mittel des Getreides beim Frühdrusch bestimmt. So großen
Anklang diese Einrichtung auch in denjenigen Gebieten
Deutschlands fand, die reich an Landwirtschaft, aber ver-
hältnismäßig arm an Städten und Eisenbahnen sind, so
363
wenig machte die sächsische und thüringische Landwirtschaft
Gebrauch davon. Obwohl die Industrie Bedarf an Lastkraft-
wagen hatte, durften die Kolonnenwagen, die ja nur für
die Landwirtschaft bestimmt waren, nicht für Industrie-
zwecke gestellt werden, so daß die beiden Kolonnen den
größten Teil des Sommers unbenutzt stehen mußten. Leider
trockneten dabei die Holzräder soweit aus, daß sich bei
der Inbetriebnahme der Wagen im Herbst eine große Zahl
von Radschäden einstellte. Zur Zeit der Kartoffelernte 1917
machte sich ein großer Bedarf an Lastkraftwagen geltend.
Doch wurden die Wagen im sächsisch-thüringischen Gebiete
vielmehr in den Städten zur Entladung der Eisenbahnen
als in der Nichtung von den Verbrauchern zur Bahn be-
nutzt, was wohl darauf zurückzuführen war, daß die Land-
wirte, statt von der schnellen und bequemen Abfuhrmöglich-
keit durch Lastkraftwagen Gebrauch zu machen, die hohe
Anfuhrprämie lieber selbst verdienen wollten. Zum Teile
mag der Grund aber auch darin liegen, daß in Sachsen
und Thüringen die Großgüter fehlen, von denen die Abfuhr
in großen Mengen durch leistungsfähige Transportmittel
nicht nur lohnend, sondern sogar notwendig ist. Solche
landwirtschaftliche Größenverhältnisse findet man z. B. in
Posen, wohin der Kommandeur der Ersatzabteilung, dem da-
mals der H. d. K. XII und die in Sachsen eingesetzten Kolon-
nen noch unterstanden, eine Kolonne abtransportieren ließ,
so daß für Sachsen und Thüringen nur die andere Kolonne
übrigblieb. Im Oktober 1917 wurde die Schaffung sächsi-
scher Kraftfahrverbände verfügt, die dem stellvertretenden
Generalkommando des XIX. Armeekorps unterstellt wurden,
weshalb auch der H. d. K. vom Generalkommando XII zum
Generalkommando XIX versetzt und das Gebiet des sächsi-
schen H. d. K. XIX auf Sachsen beschränkt wurde. An
Stelle der nach Posen gesandten Kolonne wurde die Auf-
stellung einer Ersatzkolonne in Zwickau befohlen, die Mitte
Dezember 1917 aufgenommen werden konnte, so daß von
diesem Zeitpunkte ab Sachsen zum Einsatz für die Volks-
wohlfahrt zwei Kolonnen zur Verfügung hatte. Für Indu-
striezwecke dienten beim stellvertretenden Generalkommando
XIX zunächst fünf Lastkraftwagen. Da immer mehr Wagen
angefordert wurden als gestellt werden konnten, wurde im
Laufe des Monates März eine Erhöhung der Stärken der
drei Kolonnen auf den ursprünglich vorgesehenen Etat von
je 18 Wagen durchgeführt. Außer der schon erwähnten
Abfuhr der Kartoffeln, deren Transport bis zum Eintritt
des Frostes andauerte, wurden auch andere Lebenomittel
befördert. Ferner war im Spätherbste 1917 und den ganzen
Winter hindurch bis in den Sommer hinein ein großer Teil
der Wagen zum Transport von Kohlen, Koks und Briketts
für Hauebrandzwecke eingesetzt. Auch Grubenholz wurde
gefahren. Die für Industriezwecke gestellten Lastkraftwagen,
die besonders zur Unterstützung der an Transportschwierig=
keiten leidenden Kriegsindustrie bestimmt waren, beförder-
ten hauptsächlich Kohlen, Nohstoffe, Fertig= und Halbfabri-
kate, Baumaterialien und Stückgüter aller Art.
Abteilung IIa
Die Arbeitsgebiete der Abtellung lla haben gegenüber den
durch den Mobilmachungsplan vorgesehenen keine wesent-
liche Veränderung erfahren. Die wirtschaftliche Betätigung
dieser Abteilung trat in ihrer Wirkung auf die persönlichen
Verhältnisse der Offiziere und Offizierstellvertreter her-
vor. Den wirtschaftlichen Anforderungen ist besonders da-
durch Nechnung getragen worden, daß Gesuchen von OÖffi-
zieren und Offizierstellvertretern um Versetzung, Kom-
mandierung, Beurlaubung, Entlassung und Jurchestelung
im Interesse ihrer Ziviltätigkeit, soweit es sich mit den mili-
tärischen Verhältnissen vereinigen ließ, entsprochen wurde.
Im Sommer 1918 waren durchschnittlich etwa 220 Offi-
ziere des Korpsbereiches vom Waffendienste auf bestimmte