364
Zeit zurückgestellt worden. Die Anträge auf Beurlaubung
und Zurückstellung aus wirtschaftlichen Gründen hatten sich im
Laufe der Zeit derart vermehrt, daß zu dem genannten Zeit-
punkte täglich etwa 15 bis 20 Gesuche dieser Art dort einliefen.
Abteilung IIb
IIb hat auf die Kriegswirtschaft nur Einfluß ausgeübt
durch die
a) angeordneten Musterungen der Wehrpflichtigen,
b) im Interesse der Kriegswirtschaft gestellten Kom-
mandos,
P) herausgegebenen Verfügungen betr. Entlassungen
von Mannschaften, die wegen ihrer geringen Dienst-
fähigkeit bei der Truppe entbehrlich waren und der
Kriegswirtschaft zugeführt wurden.
Die Musterungen in den Jahren 1914/18 hatten eine
gewisse Beunruhigung unter der Bevölkerung hervorgerufen.
Die auögehobenen Leute waren der Meinung, daß ihre Ein-
berufung zum Heeresdienste der Musterung unmittelbar
auf dem Fuße folge. In vielen Fällen kündigten sie daher
sofort ihre Stellung und wurden dann brotlos, da die
Arbeitgeber es möglichst vermieden, ausgehobene Leute ein-
zustellen. Deshalb bedurfte es für die späteren Musterungen
eines entsprechenden Hinweises seitens des stellvertretenden
Generalkommandos.
Die Zuständigkeit der Abtellung IIb für Kommandos im
Interesse der Kriegswirtschaft war anfangs zweifelhaft.
Kommandierungen im Interesse der Kriegswirtschaft sind
infolgedessen teils von der Abteilung llb, teils von der
volkswirtschaftlichen Abteilung und später auch von der
Kriegsamtsstelle erfolgt. Endgültig ist die Zuständigkeit
der Kommandierung von Mannschaften erst im Mai 1918
geregelt worden. Kommandos in größerem Umfange für
die Kriegswirtschaft waren erstmalig im Herbst 1916 er-
forderlich. Hierbei handelte es sich darum, die industrie-
reichen Städte noch vor Eintritt des Frostes mit Kartoffeln
zu versorgen. Zu diesem Zwecke wurden zum Einernten
der Kartoffeln etwa 200 Mann nach den Provinzen Posen
und Schlesien entsandt. Weiter veranlaßte die Abteilung
lIlb im Dezember 1016 die Gestellung von Mannschaften
zum Ent= und Beladen von Eisenbahnwagen sowie die Kom-
mandierung von mehreren hundert Handwerkern für die
Militärbauämter zur Fertigstellung der im Bau befind-
lichen Munitionsanstalten und Fliegerstationen. Zur Kom-
mandierung von Militärpersonen mußte deshalb gegriffen
werden, weil Zivilpersonen nicht zu erlangen waren. Wäh-
rend so der Mangel an Arbeitskräften in der Industrie
immer mehr fühlbar wurde, trat bei den Ersatztruppen-
teilen allmählich ein Uberschuß an nicht feldverwendungs-
fähigen Mannschaften ein, der darauf zurückzuführen war,
daß die aus dem Felde zurückgekehrten Verwundeten und
Kranken nach ihrer Entlassung aus dem Lazarett, in sehr
vielen Fällen wenigstens, zunächst nur für den Heimatdienst
verwendet werden konnten. Deshalb veranlaßte Abteilung
Ilb, daß alle entbehrlichen nicht k.-v.-Leute der Kriegswirt-
schaft zugeführt wurden.
Versorgungsabteilung
Die Abteilung Ilc, die in Friedenszeiten die Entlassung
mit Versorgung, das Prüfungggeschäft, die Weiterbewilli-
gung von Renten und Pensionen, Unterstützung entlassener
Unteroffiziere und Mannschaften sowie die Unterstützung
aus dem kaiserlichen Dispositionsfonds zu regeln hatte,
war infolge der verhältnismäßig kleinen Arbeitömenge bei
weitem keine Hauptabteilung des stellvertretenden Komman-
dos. Das Personal bestand am 1. August 1914 nur aus
einem Oberstleutnant, einem Unteroffizier und einem Mann.
Im Laufe der Kriegsjahre kamen eine Menge Versorgungs-
maßnahmen neu zu dem bestehenden Arbeitsgebiet hinzu.
Als Arbeitsstoff wurde der Abteilung übertragen:
a) Bearbeitung von Entlassungsanträgen von Unteroffi-
zieren und Mannschaften mit Versorgung,
b) Weiterbewilligung von Renten und Pensionen für
Unteroffiziere und Mannschaften,
JP) Ausstellung von Zivilversorgungs= und Entlassungs-
scheinen,
d) Bewilligung von Zusatzrenten aus dem Kapitel 84a,
e) Bewilligung von einmaligen und laufenden Unter-
stützungen an inaktive Unteroffiziere, Mannschaften
und Hinterbliebene sowie an Beamte des Ruhe=
standes und deren Hinterbliebene,
f) Kapitalabfindung,
6#)Badekuren und sonstige außergewöhnliche Heilver-
verfahren für inaktive Mannschaften,
h) Kaiserlicher Dispositionsfonds,
i) Klärung der Dienstbeschädigungefrage bei Todes-
fällen,
k) Kriegsbeschädigtenfürsorge für Unteroffiziere und
Mannschaften (mit Versorgung),
1) Halbinvalidenabteilung.
Die Durchführungen der Versorgungsmaßnahmen war
in finanz-, volks= und privatwirtschaftlicher Hinsicht von
großer Bedeutung. Denn wenn die durch den Krieg in
ihrer Gesundheit geschädigten Volksangehörigen mit den
zum Lebensunterhalt nötigen Eristenzmitteln versorgt wer-
den sollen, so müssen diese Mittel zunächst aufgebracht
werden. In diesem Zusammenhange handelt es sich jedoch
nur um die privatwirtschaftliche Seite des Versorgungs-
wesens, d. h. also um die Verteilung der Versorgungs-
mittel auf die berechtigten Empfänger. Hinsichtlich der
privatwirtschaftlichen Einrichtungen sei kurz gesagt, daß
der lang andauernde Krieg, die immer mehr zunehmende
Teuerung und die wachsenden Schwierigkeiten des wirt-
schaftlichen Lebens Verhältnisse verursachten, für welche die
bestehenden Gesetze in mancher Richtung unzureichend waren.
Daher war es notwendig, die Lücken durch schnelle und
geeignete außergesetzliche Maßnahmen zu schließen. Die
Heeresverwaltung hat die gänzlich veränderten Verhältnisse
stets anerkannt, ebenso war auch die Versorgungöabtei-
lung bei Durchführung ihrer sämtlichen Maßnahmen stets
bestrebt, Härten nach Möglichkeit zu mildern. Welche riesen-
hafte Entwicklung das Versorgungswesen im Laufe der
Kriegsjahre genommen hat, zeigt eine Gegenüberstellung
der mit den Versorgungsmaßnahmen beschäftigten Per-
sonen:
am 1./VIII. 1914:
1 Oberstleutnant
1 Unteroffizier
1 Mann
am 31./III. 1918:
1 Oberstleutnant als Leiter der Abteilung
2 Stabsoffiziere
1 Hauptmann
1 Generaloberarzt
1 Hilfsassistent
3 Beamtenstellvertreter
7 Unteroffiziere
13 Mannschaften und
5 weibliche Hilfskräfte.
Gerichtsabteilung
Schon seit Kriegsbeginn machte sich eine besondere
Behandlung der sich im deutschen Reiche aufhaltenden
Nichtreichsdeutschen nötig. Maßgebend waren hierfür
verschiedene Anlässe und Gründe. Es galt Spionage
und Sabotage zu verhindern, außerdem spielten auch wirt-
schaftliche Interessen eine Rolle. Die Arbeitskraft der Aus-
länder nämlich, die zum Heeresdienste nicht eingezogen wer-
den konnten, mußte, um die durch die Einberufenen ent-
standenen Lücken zu füllen, in geeigneter Weise der deut-
schen Volkowirtschaft nutzbar gemacht werden. Hierbei
galt es einerseits zu verhindern, daß die Ausländer
alle frei gewordenen Erwerbesmöglichkeiten der Ein-
gezogenen an sich rissen und zum Schaden der später