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Wegen des verhältnismäßigen Raummangels soll hier
nur auf den ersten Punkt näher eingegangen werden. Hin-
sichtlich des zweiten Punktes erstreckte sich die Tätigkeit der
Kriegsamtstelle auf Bescheinigung von Anträgen auf vor-
zugsweise Wagengestellung und auf Stückgutbeförderung,
wenn Stückgutsperre verfügt war. Was die Vermehrung
der Betriebsmittel anbetrifft, so fiel der Kriegsamtstelle
die Aufgabe zu, Anträge auf Beschaffung neuer Wagen
und auf Erweiterung oder Neubau von Anschlußanlagen auf
ihre Notwendigkeit hin zu prüfen.
Den Wagenmangel suchte die Kriegsamtstelle zu heben
durch
1. Maßnahmen zur Sicherstellung fristgerechter Ent-
ladung angedienter Wagen,
2. Veranlassung auoreichender Wagengestellung bei den
Linienkommandanturen,
3. Vermeidung unwirtschaftlicher Transporte,
4. Ausnutzung unbenutzten oder nicht völlig benutzten
Materials.
Noch Ende Dezember 1916 wurden die Firmen des
Korpsbereiches durch Vermittlung der Kgl. Amtshaupt-
mannschaften und der Stadträte der exemten Städte auf
die Notwendigkeit rechtzeitiger Entladung aus eigenen Kräf-
ten hingewiesen. Da aber die erforderlichen Arbeitskräfte
vielfach fehlten, wurden verschiedene Garnisonkommandos
angewiesen, Mannschaften für militärische Entladekomman-
dos bereitzuhalten und sie auf Anfordern der Güterabfer-
tigungen an besonders bedrohten Bahnhöfen zu siellen.
Um der Aufforderung zur rechtzeitigen Entladung mehr
Nachdruck zu verleihen, wurde am 27. 12. 16 durch das
stellvertretende Generalkommando XIX bei Androhung von
Zwangsentladung zunächst für bestimmte sächsische Bahn-
höfe ein Verbot von Wagenstillständen über die gesetzliche
Entladefrist hinaus erlassen.
Zur Vermeidung von Entladestockungen an Sonn= und
Festtagen wurden die Unternehmer zur Entladung an diesen
Tagen aufgefordert. Die der Sonntagcentladung entgegen-
stehenden polizeilichen Bestimmungen über Sonntagsruhe
wurden durch Bekanntmachung des stellvertretenden Ge-
neralkommandos XIX vom 31. 1. 17 aufgehoben. End-
lich wurden Anfang Februar 17 die Anschlußgleisbesitzer
Leipzigs durch Vermittlung der Handelskammer auf-
gefordert, ihre Entladeanlagen benachbarten Firmen zur
Beschleunigung der Entladung zur Verfügung zu stellen.
Neben den planmäßigen Entladekommandos, die haupt-
sächlich für die Bedürfnisse der Eisenbahnverwaltung selbst
bestimmt waren, wurde auf Ersuchen von Privaten in sol-
chen Fällen, in denen überraschend aufgetretene Entlade-
schwierigkeiten nicht durch die betreffenden Firmen behoben
werden bonnten, vorübergehend militärische Entladehilfe ge-
währt. Besondere Schwierigkeiten ergaben sich hierbei da-
durch, daß die Mannschaften bei der geringen Entlohnung
natürlich keine Neigung zu fleißiger Arbeit zeigten, anderer-
seits die Industrie diese Kommandos wegen der gegenüber
den Löhnen, welche die freien Arbeiter beanspruchten, außer-
ordentlich geringen Kosten über den notwendigsten Bedarf
hinaus anforderte. Eine Verfügung des stellvertretenden Ge-
neralkommandos vom 23. 6. 17, die einen Auogleich durch
Fesisetzung eines Stundenlohnes anstrebte, trat infolge
Widerspruchs der Kgl. Generaldirektion der Sächsischen
Staatseisenbahnen nur für die preußischen Bahnen des
Korpobezirkes in Wirkung. Uberholt wurden sie durch eine
Verfügung des Kriegsamtes, wonach zu gewerblichen Ar-
beiten kommandierte Soldaten für die Dauer ihres Kom-
mandos dasselbe Einkommen gewährt werden mußte, das
freie Arbeiter für die gleiche Tätigkeit erhielten.
Trotzdem bediente sich die Industrie dieser militärischen
Hilfe mit besonderer Vorliebe, so daß die Anforderungen
einen ungeahnten Umfang annahmen. Aus diesem Grunde
und infolge der gesteigerten Ersatzansprüche des Feldheeres
machten sich sehr bald Maßnahmen zur Herabsetzung der
genannter Anforderungen notwendig. Diese Ermäßigung
wurde durch eine Ablösung der Kommandos durch andere
Arbeitskräfte sowie durch eine zweckmäßige Kontrolle und
bessere Auonutzung der gestellten militärischen Hilfe zu er-
reichen gesucht.
Solche Arbeitskräfte waren z. B. Hilfsdienstpflichtige,
Frauen und Schüler.
Die Erfahrungen, die man mit den Hilfodienstpflichtigen
machte, waren aber ungünstig, denn diese Arbeitskräfte
waren den Ansirengungen vielfach nicht gewachsen. Die
Bildung von besonderen Entladekolonnen aus Hilfsdienst-
bflichtigen erwies sich vor allem wegen der geringen der
im Korpobereich zur Verfügung stehenden Kräfte als un-
durchführbar. Gegen den Erlaß einer Verordnung über
allgemeine Arbeitshilfe auf Grund des Belagerungszustand-
gesetzes oder des Kriegsleistungsgesetzes zur Gewinnung von
Arbeitskräften erhoben sich nach eingehender Prüfung in
Würdigung der besonderen Verhältnisse des Korpsbezirkes
so starke Bedenken, daß davon abgesehen werden mußte.
Mit Vorteil wurden dagegen weibliche Arbeitskräfte als
Ersatz herangezogen. Auch Kriegsgefangene wurden nament-
lich durch die Arbeiterauögleichstellen beschäftigt, doch war
ihre Verwendungsmöglichbeit beschränkt. Erstens stieß die
Verständigung auf Schpwierigkeiten, zweitens schloß die
Gefahr der Sabotage ihre Beschäftigung an vielen Stellen
aus, endlich gestattete die notwendige Bewachung nur die
Verwendung in geschlossenen Trupps und machte besondere
Vorsicht bei der Unterbringung erforderlich.
Wertvolle Mithilfe leisteten namentlich bei der Abladung
und Abfuhr der Kartoffeleingänge im Herbst 1917 die
Jungmannen.
Erfolgreich waren die Gründungen von Arbeiteraus-
gleichstellen auf der Grundlage von G. m. b. H.-# in Leipzig
und Chemnitz, durch die der Bedarf an militärischen Ar-
beitskräften weiter herabgesetzt wurde. Die in Leipzig am
25. 10. 17, in Chemnitz am 14. 11. 17 gegründeten Ar-
beiterausgleichstellen traten als selbständige Arbeitgeber auf
und warben Hilfsdienstpflichtige und Kriegsgefangene an;
in Rlauen übernahm der städtische Arbeits#achweis dieselbe
Aufgabe.
Das ziel der Hilfsmaßnahmen für den Personenverkehr
war die Sicherstellung alles kriegswichtigen Zivilverkehrs.
Die in Betracht kommenden Maßnahmen ersireckten sich auf:
1. Die Vermittlung der Wagengestellung für Trans-
porte von Hilfsdienstpflichtigen und Helferinnen,
2. Die Befürwortung oder Beantragung der Erleichte-
rung für den kriegswirtschaftlich notwendigen Ver-
kehr insbesondere der Arbeiter,
3. Beschränkung alles nicht unbedingt nötigen Per-
sonenverkehrs.
Im Straßenbahnverkehr war das Ziel der Maßnahmen:
I. Aufrechterhaltung des Betriebes zur Durchführung
des kriegswirtschaftlich unbedingt notwendigen Per-
sonenverkehrs,
2. Ausnutzung der Straßenbahn für Gütertransporte.
Zur Erreichung dieses Zieles wies die Kriegsamtstelle der
Straßenbahn Material und Personal zu. Außerdem wurde
eine Staffelung der Arbeitszeit in den grösseren briegs-
wichtigen Betrieben angestrebt, damit sich der Andrang zur
Straßenbahn in den Hauptverkehrszeiten verringerte.
Der Fuhrverkehr, vor allem die An= und Absuhr der
Bahngüter, erforderte:
1. Hilfsmaßnahmen zur Sicherstellung der notwen-
digen Zugmittel,
2. Die Förderung ber Beschaffung von Arbeitskräften.
Die Binnenschiffahrt wurde durch Beschaffung fachkun-