Full text : Sachsen in großer Zeit. Band II. Die Kriegsjahre 1914 und 1915. (2)

namentlich  die  Angehörigen  des  Handwerkerstandes,  überhaupt
  alle,  deren  Stellung  bei  aller  Bescheidenheit  eine
selbständige  ist,  werden  die  Rechenfertigkeit  an  Aufgaben
des  praktischen  Lebens  üben.

Durch  den  Krieg  ist  gar  manchem  deutschen  Staatsbürger
  erst  der  Begriff  von  den  Leistungen  und  der  Bedeutung
  des  Staates  für  den  einzelnen  und  die  Gesamtheit
  klar  geworden.  Diese  Kenntnis  auszubauen,  nach  jeder
Richtung  Bürgerkunde  zu  vermitteln,  ist  eine  ebenso  interessante
  wie  dankbare  Aufgabe.  Die  deutsche  Schule  hat
die  Wichtigkeit  und  Bedeutung  der  Staatsbürgerkunde  längst
anerkannt;  aber  die  praktische  Umwertung  der  Ideen  bewegt
  sich  vielfach  noch  in  bescheidenen  Grenzen.  Und  wenn

die  Zukunftsschule  es  als  eine  ihrer  besonderen  Aufgaben

betrachtet,  hier  aufklärend  und  fördernd  zu  wirken,  ist  es
notwendig,  daß  auch  die  Lehrgänge  in  den  Lazaretten  diesem
  Zweig  allgemeiner  Bildung  Aufmerksamkeit  schenken.
Im  Zusammenhang  damit  verschaffen  sie  vielen  Kriegsbeschädigten
  einen  Einblick  in  die  Bedeutung  der  großen
Verkehrsadern  Deutschlands  für  das  allgemeine  wirtschaftliche
  Leben  und
den  Volkswohlstand.
  Ebenso  würden
  für  viele  die  geschichtliche
  Entwicklung
  der  Handelsbeziehungen
  zuden
außerdeutschen
Staaten,  die  Entstehung
  und  den
Ausbau  der  Verkehrswege,
  und  die
dadurch  bedingten
Verhältnisse  eine
neue  Welt  bilden,
in  die  eingeführt
zu  werden  es  sich
wirklich  verlohnt.

Durch  die  Vermittlung
  allgemeiner

  Kenntnisse
wollen  #die  Lehrgänge
  den  Kriegsbeschädigten
  keinerlei  Fachbildung  bieten.  Wenn  der  Wissenskreis
  erweitert,  die  Allgemeinbildung  gefördert  wird,  so
werden  sich  manchem  Kriegsbeschädigten  ganz  von  selbst
neue  Erwerbaquellen  erschließen.

An  sich  dürfen  aber  diese  Kenntnisse  allein  nicht  den  Anreiz
  bilden,  dem  alten  Beruf  ohne  weiteres  den  Rücken
zu  kehren  und  einen  neuen  Wirkungskreis  suchen,  der
scheinbar  ein  besseres  Fortkommen  verspricht.  Hierzu  ist
ja  der  Kriegsbeschädigte  in  der  Regel  schnell  geneigt.  Zu
den  schon  besprochenen  Gründen  kommen  bei  der  Ausbildung
  in  den  Lehrgängen  noch  manche  andere  hinzu.  Der
Lehrer  wird  auch  den  kleinsten  Fortschritt  gern  anerkennen,
schon  um  den  Schüler  zu  ermuntern.  Die  Fortschritte  werden
auch  fast  überall  zu  spüren  sein,  da  die  Unterrichtenden  den
Zweck  der  Arbeit,  die  praktische  Ausdehnung  des  Wortes
non  scholae  sed  vitae  discimus  auch  ohne  Latein  verstehen.
Aber  leicht  verfallen  die  Kriegsbeschädigten  in  den  Glauben,
  der  neuerworbene  Schatz  von  Wissen  und  Können
erhebe  sie  ohne  weiteres  über  den  Kreis  ihrer  bisherigen
Arbeitsgenossen.  Das  Leben  rechnet  anders!  Es  lehrt  vor
allem,  daß  es  nicht  nur  gilt,  einen  Platz  zu  erobern,  sondern
  auch  zu  behaupten.  Und  das  dürfte  vielen  in  gänzlich
anders  gearteten  Verhältnissen,  in  einem  neuem  Beruf,
in  dem  sie  ohne  weiteres  ihren  Mann  stellen  sollen,  schwer
fallen.  Die  Enttäuschung  ist  größer  und  sehwerer,  als  daß
sie  den  Versuch  lohnt.

 

Schreiben  mit  rechter  Unterarm-Prothese

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Deshalb  stellen  wir  als  obersten  Grundsatz  auf:  Jeder
Kriegsbeschädigte  wechsele  ohne  zwingenden
Grund  nie  seinen  Beruf.

Wenn  ein  Kriegsbeschädigter  nicht  wieder  an  seinen  alten
Arbeitsplatz  zurückkehren  will,  so  kann  er  durch  zweierlei
Gründe  veranlaßt  werden.  Entweder  er  ist  so  verletzt,  daß
er,  wie  schon  gesagt,  glaubt,  nicht  wieder  seine  frühere
Beschäftigung  aufnehmen  zu  können  oder  es  reizt  ihn  eben
das  Neuartige,  das  er  sieht  und  kennen  lernt.  Auf  ersteres
wird  noch  bei  Besprechung  der  einzelnen  Berufe  einzugehen
sein.  Die  Beobachtung,  daß  sich  Kriegsbeschädigte  gern
einem  andern  Berufe  zuwenden,  weil  sie  da  alles
im  rosigen  Lichte  sehen,  drängt  zu  tieferem  Nachdenken
und  veranlaßt  den  Berufsberater,  seine  Warnungen  oft
und  nachdrücklich  auszusprechen.

Postbote  oder  Torhüter  zu  werden,  gilt  nach  wie  vor
bei  vielen  Kriegsbeschädigten  als  erstrebenswertes  Ziel.  Die
Ursachen  der  Abwanderung  aus  den  bisherigen  Berufen
wurden  schon  angedeutet.  In  vielen  Fällen  sind  sie  rein
äußerlicher  Art  und  hängen,  wie  schon  gesagt  wurde,
mit  der  sozialen
Wertung  der  praktischen
  Arbeit  zusammen.
  Als  wir
zu  Anfang  des
Weltkrieges  noch
nicht  mit  den  ungeheuren
  Verlusten
an  Menschen  zu
rechnen  hatten,  da
konnten  derartige
Wünsche  ziemlich
leicht  erfüllt  werden,
  jabeiderberfüllung
  einzelner
Berufe  war  durch
die  Abwanderung
oft  ein  nicht  unwillkommener

  Ausgleich
  geschaffen.
Die  Jahlen  haben
sich  aberinzwischen
·  sehr  verschoben.
Mit  dem  Versorgungsschein,  d.  h.  mit  dem  unbedingten
Anspruch  auf  Unterbringung  im  öffentlichen  Dienst  haben
nur  die  zu  rechnen,  denen  eine  Ausübung  ihrer  früheen
  Tätigkeit  schlechterdings  unmöglich  ist.  Einmal  sind
die  Stellen  an  eine  bestimmte  Höchstzahl  gebunden,
dann  aber  müssen  doch  die  Post,  Eisenbahn,  überhaupt
alle  staatlichen  und  städtischen  Behörden  zunächst  ihre
aus  dem  Felde  heimkehrenden  Angestellten  wieder  beschäftigen.
  Der  öffentliche  Dienst  erfordert  auch  ein  gewisses
  Maß  von  Fachkenntnissen,  das  nicht  jeder  ohne  weiteres
  besitzt  oder  sich  aneignet.  Endlich  muß  auch  darauf
hingewiesen  werden,  daß  unsere  Beamten  jeder  Rangordnung
  physisch  in  den  meisten  Fällen  mindestens  so
angestrengt  tätig  sind  als  der  Durchschnittsarbeiter,  die
Aussicht  auf  eine  „Sinekure“,  ein  füßes  Nichtstun,  demnach
reichlich  zweifelhaft  ist.  Der  einarmige  Briefträger  und  der
einbeinige  Pförtner  oder  Fahrstuhlführer  können  ohne  größere
Anstrengung  auch  irgendeine  andere  Arbeit  auoführen,  die
besser  lohnt.  Denn  jede  Behörde  ist  bei  der  Gehaltsbemessung
  an  festgesetzte  Grenzen  gebunden,  Industrie  und
Handel  aber  können  —  das  sehen  wir  jetzt  —  die  Höhe  der
Löhne  nach  freiem  Ermessen  festsetzen,  denn  letzten  Endes
ist  ja  doch  der  Konsument,  der  Verbraucher,  der  Leidtragende.


Es  liegt  also  keine  Veranlassung  vor,  Kriegsbeschädigte
dem  freien  Erwerbsleben  zu  entziehen,  da  der  zu  er-