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Wenn wir das Besprochene überschauen, so ergibt sich
auch ohne tieferes Eingehen auf die Sache, daß die Verwendungsmöglichkeiten
der Kriegsbeschädigten bei weitem
größer sind, als man gewöhnlich annimmt. Gewiß erscheinen
viele Fälle auf den ersten Blick fast hoffnungslos.
Aber bei ruhiger Uberlegung findet sich wohl überall ein
Anknüpfungopunkt, von dem ausgegangen werden kann.
Freilich, zweierlei ist meistens notwendig: Energie und
Beharrlichkeit von seiten des Kriegsbeschädigten, unverzagtes
Uben und Weiterarbeiten. Ein Baum fällt nicht
auf den ersten Streich! Der Arbeitgeber aber darf und
soll vor allem nicht glauben, daß er dem Kriegsbeschädigten
ein Mmmosen reicht, wenn er ihn in seinen Betrieb
einstellt, daß er eben mit „vertan“ werden muß.
Die Frage, ob Zwang oder Freiwilligkeit bei Rückführung
der Kriegsbeschädigten in das wirtschaftliche. Leben
vorherrschen soll, ist viel erörtert worden und die Besprechung
hierüber noch nicht zum Abschluß gelangt. Sicher
hat der Gedanke, der Industrie eine Buße aufzuerlegen,
für die märchenhaften Gewinne, die ihr durch den Krieg
zugeflossen sind, etwas Verlockendes. Und es erscheint auf
den ersten Blick als ganz selbstverständlich, daß die Entschädigungen
für die körperlich Geschädigten aus den Taschen
derer genommen werden soll, denen der Krieg wirtschaftliche
Vorteile brachte. Demgegenüber muß aber immer
wieder betont werden, dasß mit Geld allein die Kriegsbeschädigtenfürsorge
letzten Endes nicht geregelt werden
kann.
Ein gesetzlicher Zwang, Kriegsbeschädigte zu beschäftigen,
ist aber ein zweischneidiges Schwert. Wir wissen nachgerade
zur Genüge, welche Wirkungen derartige gesetzliche Regelungen
ausüben. Man denke z. B. an die Festsetzung der
Höchstpreise für Lebensmittel und Sachen des täglichen
Gebrauches. Aber auch wenn sich eine Zwangoregelung
durchführen ließe, fragt es sich, ob man beiden Teilen
dadurch gerecht werden bönnte. Der Kriegöobeschädigte wird
als Arbeitnehmer nicht die völlige Befriedigung finden,
wenn er weiß, daß er an der Arbeitöstätte bloß geduldet
ist oder gar als notwendiges Ubel betrachtet wird. Unter
derartigen Verhältnissen kann von einer Liebe zur Arbeit
nicht die Rede sein, weil der Boden fehlt, auf dem dies
Pflänzlein gedeihen kann. Der Arbeitgeber hingegen kann
und darf sich nicht allein von seinem Gefühl leiten lassen.
Denn ihm muß in erster Linie daran gelegen sein, seinen
Betrieb bezüglich der Güte der hergestellten Waren auf
die höchste Stufe zu führen und dort zu erhalten, wenn
er sich am Wettbewerb auf dem Weltmarkt mit Erfolg
beteiligen will. Damit steht und fällt aber unsere gesamte
Volkswirtschaft!
In den Ruf nach Staatehilfe und Gesetzeszwang ist
also nur mit Vorbehalt und größter Vorsicht einzustimmen.
Die Interessengegensätze zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer lassen sich schon in normalen Zeiten in mancher
Beziehung nur schwer auf dem Wege der Gesetzgebung
regeln. Bei der Kriegsbeschädigtenfürsorge mit ihren zum
Teil noch unklaren und wenig erprobten Verhältnissen ergeben
sich zweifelsohne noch größere Schwierigkeiten. Darum
ist zur Vermeidung von einseitiger Stellungnahme Ruhe
und Vorsicht notwendig, sobald es sich um Aufstellung von
Leitsätzen handelt, denen Gesetzeskraft verliehen werden soll.
In Sachsen ist am 11. Juni 1915 die Stiftung
Heimatdank gegründet worden. Unter unmittelbarer
Aufsicht des Ministeriums des Innern bezweckt sie, vor
allem den Kriegobeschädigten wieder zur wirtschaftlichen
Selbständigkeit zu verhelfen.
Außer unmittelbarer Unterstützung in Fällen der Bedürftigkeit
von Kriegsteilnehmern und ihren Angehörigen
hat der „Heimatdank“ in umfassender Weise die Becufsausbildung
der Kriegsbeschädigten planmäßig
geordnet. Im Sinne der vorstehenden Ausführungen
üben die einzelnen Kreisverbände, bzw. Ortsvereine
in Verbindung mit den militärärztlichen Stellen Berufsberatung
aus, die in den meisten Fällen auf einen Besuch
der verschiedenen Lehrgänge zukommt.
Zur Ergänzung der besprochenen Maßnahmen seien die
hauptsächlichsten Lehrgänge und Ausbildungsgelegenheiten
angeführt.
Kreisverband Heimatdank Bautzen.
Industrie= und Gewerbeschule in Bautzen: Lehrgänge
für Allgemeinbildung, Bauhandwerker, zur Vorereitung
auf Meister= und Gesellenprüfung, für Zeichnen,
gewerbliche Buchführung, Handwerker verschiedener
Berufe.
Landwirtschaftliche Lehranstalt in Bautzen: Lehrgänge
für Landwirtschaft.
Städt. Handwerkerschule in Zittau: Ausbildung
für Holz= und Metallbearbeitung.
Höhere Webschule in Zittau und Oberlausitzer
Handels= und Gewerbeschule in Großschönau:
Ausbildung in der Weberei, dem Handels= und Gewerbefach.
Kreisverband Heimatdank Chemnitz.
Technische Staatslehranstalten in Chemnitz:
Ausbildung von Hilfskräften für Maschinenbau, Elektrotechnik,
Bautechnik, sowie Färberei.
Höhere Webschule und höhere Wirkschule in
Chemnitz: Weiterbildung von Terxtilarbeitern, Ausbildung
von Hilfskräften, Anlernen von Heimarbeitern.
Offentliche Handelslehranstalt in Chemnitz:
Fortbildung von Angehörigen des Kaufmannsstandes,
Heranbildung von Hilfskräften.
Einarmerschule in Chemnitz: Förderung der Bewegungsfähigkeit
des verletzten Gliedes und Vervollkommnung
der Geschicklichkeit der verbliebenen Hand
durch Zeichnen und geeignete Werkarbeiten, Schreiben
usw.
Städtische höhere Unterrichtsanstalten in Chemnitz:
Lehrgänge zur Förderung der Allgemeinbildung.
Landwirtschaftliche Schule in Chemnitz: Theoretische
Ausbildung in den Fachwissenschaften unter Berücksichtigung
der Praxis.
Verein Heimatdank der Stadt Glauchau.
Die König-Friedrich-August-Gewerbeschule bildete
theoretisch und praktisch Handwerker, insbesondere
aus dem Baufach und der Textilindustrie, sowie Angehörige
des Handelsstandes und entsprechende Hilfsarbeiter
aus. Im Anschluß an das Reservelazarett Glauchau:
Lehrgänge für Einarmer und die Lehrwerkstätten.
Lehrgang in Flöha.
Im König-Friedrich-August-Stift in Plaue-Berndorf
besteht ein Lehrgang zur Fortbildung von Kriegsbeschädigten
im Gemeinde= und Sparkassendienste.
Kreisverband Heimatdank Dresden.
Staatl. Bauschule in Dresden: Ausbildung von
Bauhandwerkern.
Offentliche Handelslehranstalt, Rackows Handels=
und Sprachschule und Klemichsche Handels=
und höhere Fortbildungsschule in Dresden:
Lehrgänge zur Erweiterung der Kenntnisse kriegsverletzter
Kaufleute und Vermitriung kaufmännischer
Kenntnisse an Gewerbetreibende; Sprachunterricht.