Full text : Sachsen in großer Zeit. Band II. Die Kriegsjahre 1914 und 1915. (2)

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Wenn  wir  das  Besprochene  überschauen,  so  ergibt  sich
auch  ohne  tieferes  Eingehen  auf  die  Sache,  daß  die  Verwendungsmöglichkeiten
  der  Kriegsbeschädigten  bei  weitem
größer  sind,  als  man  gewöhnlich  annimmt.  Gewiß  erscheinen
  viele  Fälle  auf  den  ersten  Blick  fast  hoffnungslos.
Aber  bei  ruhiger  Uberlegung  findet  sich  wohl  überall  ein
Anknüpfungopunkt,  von  dem  ausgegangen  werden  kann.

Freilich,  zweierlei  ist  meistens  notwendig:  Energie  und
Beharrlichkeit  von  seiten  des  Kriegsbeschädigten,  unverzagtes
  Uben  und  Weiterarbeiten.  Ein  Baum  fällt  nicht
auf  den  ersten  Streich!  Der  Arbeitgeber  aber  darf  und
soll  vor  allem  nicht  glauben,  daß  er  dem  Kriegsbeschädigten
  ein  Mmmosen  reicht,  wenn  er  ihn  in  seinen  Betrieb
einstellt,  daß  er  eben  mit  „vertan“  werden  muß.

Die  Frage,  ob  Zwang  oder  Freiwilligkeit  bei  Rückführung
  der  Kriegsbeschädigten  in  das  wirtschaftliche.  Leben
vorherrschen  soll,  ist  viel  erörtert  worden  und  die  Besprechung
  hierüber  noch  nicht  zum  Abschluß  gelangt.  Sicher
hat  der  Gedanke,  der  Industrie  eine  Buße  aufzuerlegen,
für  die  märchenhaften  Gewinne,  die  ihr  durch  den  Krieg
zugeflossen  sind,  etwas  Verlockendes.  Und  es  erscheint  auf
den  ersten  Blick  als  ganz  selbstverständlich,  daß  die  Entschädigungen
  für  die  körperlich  Geschädigten  aus  den  Taschen
derer  genommen  werden  soll,  denen  der  Krieg  wirtschaftliche
  Vorteile  brachte.  Demgegenüber  muß  aber  immer
wieder  betont  werden,  dasß  mit  Geld  allein  die  Kriegsbeschädigtenfürsorge
  letzten  Endes  nicht  geregelt  werden
kann.

Ein  gesetzlicher  Zwang,  Kriegsbeschädigte  zu  beschäftigen,
ist  aber  ein  zweischneidiges  Schwert.  Wir  wissen  nachgerade
zur  Genüge,  welche  Wirkungen  derartige  gesetzliche  Regelungen
  ausüben.  Man  denke  z.  B.  an  die  Festsetzung  der
Höchstpreise  für  Lebensmittel  und  Sachen  des  täglichen
Gebrauches.  Aber  auch  wenn  sich  eine  Zwangoregelung
durchführen  ließe,  fragt  es  sich,  ob  man  beiden  Teilen
dadurch  gerecht  werden  bönnte.  Der  Kriegöobeschädigte  wird
als  Arbeitnehmer  nicht  die  völlige  Befriedigung  finden,
wenn  er  weiß,  daß  er  an  der  Arbeitöstätte  bloß  geduldet
ist  oder  gar  als  notwendiges  Ubel  betrachtet  wird.  Unter
derartigen  Verhältnissen  kann  von  einer  Liebe  zur  Arbeit
nicht  die  Rede  sein,  weil  der  Boden  fehlt,  auf  dem  dies
Pflänzlein  gedeihen  kann.  Der  Arbeitgeber  hingegen  kann
und  darf  sich  nicht  allein  von  seinem  Gefühl  leiten  lassen.
Denn  ihm  muß  in  erster  Linie  daran  gelegen  sein,  seinen
Betrieb  bezüglich  der  Güte  der  hergestellten  Waren  auf
die  höchste  Stufe  zu  führen  und  dort  zu  erhalten,  wenn
er  sich  am  Wettbewerb  auf  dem  Weltmarkt  mit  Erfolg
beteiligen  will.  Damit  steht  und  fällt  aber  unsere  gesamte
Volkswirtschaft!

In  den  Ruf  nach  Staatehilfe  und  Gesetzeszwang  ist
also  nur  mit  Vorbehalt  und  größter  Vorsicht  einzustimmen.
  Die  Interessengegensätze  zwischen  Arbeitgeber  und
Arbeitnehmer  lassen  sich  schon  in  normalen  Zeiten  in  mancher
  Beziehung  nur  schwer  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung
regeln.  Bei  der  Kriegsbeschädigtenfürsorge  mit  ihren  zum
Teil  noch  unklaren  und  wenig  erprobten  Verhältnissen  ergeben
  sich  zweifelsohne  noch  größere  Schwierigkeiten.  Darum
  ist  zur  Vermeidung  von  einseitiger  Stellungnahme  Ruhe
und  Vorsicht  notwendig,  sobald  es  sich  um  Aufstellung  von
Leitsätzen  handelt,  denen  Gesetzeskraft  verliehen  werden  soll.

In  Sachsen  ist  am  11.  Juni  1915  die  Stiftung
Heimatdank  gegründet  worden.  Unter  unmittelbarer
Aufsicht  des  Ministeriums  des  Innern  bezweckt  sie,  vor
allem  den  Kriegobeschädigten  wieder  zur  wirtschaftlichen
Selbständigkeit  zu  verhelfen.

Außer  unmittelbarer  Unterstützung  in  Fällen  der  Bedürftigkeit
  von  Kriegsteilnehmern  und  ihren  Angehörigen
hat  der  „Heimatdank“  in  umfassender  Weise  die  Becufsausbildung
  der  Kriegsbeschädigten  planmäßig

  geordnet.  Im  Sinne  der  vorstehenden  Ausführungen
  üben  die  einzelnen  Kreisverbände,  bzw.  Ortsvereine
in  Verbindung  mit  den  militärärztlichen  Stellen  Berufsberatung
  aus,  die  in  den  meisten  Fällen  auf  einen  Besuch
der  verschiedenen  Lehrgänge  zukommt.

Zur  Ergänzung  der  besprochenen  Maßnahmen  seien  die
hauptsächlichsten  Lehrgänge  und  Ausbildungsgelegenheiten
angeführt.

Kreisverband  Heimatdank  Bautzen.

Industrie=  und  Gewerbeschule  in  Bautzen:  Lehrgänge
  für  Allgemeinbildung,  Bauhandwerker,  zur  Vorereitung
  auf  Meister=  und  Gesellenprüfung,  für  Zeichnen,
  gewerbliche  Buchführung,  Handwerker  verschiedener
  Berufe.

Landwirtschaftliche  Lehranstalt  in  Bautzen:  Lehrgänge
  für  Landwirtschaft.

Städt.  Handwerkerschule  in  Zittau:  Ausbildung
für  Holz=  und  Metallbearbeitung.

Höhere  Webschule  in  Zittau  und  Oberlausitzer
Handels=  und  Gewerbeschule  in  Großschönau:
Ausbildung  in  der  Weberei,  dem  Handels=  und  Gewerbefach.


Kreisverband  Heimatdank  Chemnitz.

Technische  Staatslehranstalten  in  Chemnitz:
Ausbildung  von  Hilfskräften  für  Maschinenbau,  Elektrotechnik,
  Bautechnik,  sowie  Färberei.

Höhere  Webschule  und  höhere  Wirkschule  in
Chemnitz:  Weiterbildung  von  Terxtilarbeitern,  Ausbildung
  von  Hilfskräften,  Anlernen  von  Heimarbeitern.

Offentliche  Handelslehranstalt  in  Chemnitz:
Fortbildung  von  Angehörigen  des  Kaufmannsstandes,
Heranbildung  von  Hilfskräften.

Einarmerschule  in  Chemnitz:  Förderung  der  Bewegungsfähigkeit
  des  verletzten  Gliedes  und  Vervollkommnung
  der  Geschicklichkeit  der  verbliebenen  Hand
durch  Zeichnen  und  geeignete  Werkarbeiten,  Schreiben
usw.

Städtische  höhere  Unterrichtsanstalten  in  Chemnitz:
  Lehrgänge  zur  Förderung  der  Allgemeinbildung.

Landwirtschaftliche  Schule  in  Chemnitz:  Theoretische
  Ausbildung  in  den  Fachwissenschaften  unter  Berücksichtigung
  der  Praxis.

Verein  Heimatdank  der  Stadt  Glauchau.

Die  König-Friedrich-August-Gewerbeschule  bildete
  theoretisch  und  praktisch  Handwerker,  insbesondere
aus  dem  Baufach  und  der  Textilindustrie,  sowie  Angehörige
  des  Handelsstandes  und  entsprechende  Hilfsarbeiter
aus.  Im  Anschluß  an  das  Reservelazarett  Glauchau:
  Lehrgänge  für  Einarmer  und  die  Lehrwerkstätten.

Lehrgang  in  Flöha.
Im  König-Friedrich-August-Stift  in  Plaue-Berndorf
besteht  ein  Lehrgang  zur  Fortbildung  von  Kriegsbeschädigten
  im  Gemeinde=  und  Sparkassendienste.

Kreisverband  Heimatdank  Dresden.

Staatl.  Bauschule  in  Dresden:  Ausbildung  von
Bauhandwerkern.

Offentliche  Handelslehranstalt,  Rackows  Handels=
  und  Sprachschule  und  Klemichsche  Handels=
  und  höhere  Fortbildungsschule  in  Dresden:
  Lehrgänge  zur  Erweiterung  der  Kenntnisse  kriegsverletzter
  Kaufleute  und  Vermitriung  kaufmännischer
Kenntnisse  an  Gewerbetreibende;  Sprachunterricht.