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schliesslich bereit, auf einen Seekrieg zu verzichten.‘) Der
deutsche Friedenswille war unerschöpflich.
So können die Dokumente des Dreiverbandes und der
ihm verbündeten Staaten kein einziges, wirksames Argument
gegen Deutschland und Oesterreich-Ungarn vorbringen, so
sehr sie auch durch nachweisbare Entstellungen, Auslas-
sungen und Ungenauigkeiten die Zentralmächte ins Unrecht
setzen wollen. Misstrauen, Zweifel an der deutschen Auf-
richtigkeit, Vermutungen über geheime deutsche Absichten,
unvorteilhafte Charakterisierungen der deutschen Diplomaten
sind keine Schuldbeweise. Im Grunde erheben die Dreiver-
bandsakten in erster Linie folgende Vorwürfe gegen Deutsch-
land und Oesterreich-Ungarn: 1. Oesterreich-Ungarn wagte
es von Serbien, dem Schützling Russlands, Rechenschaft zu
fordern, 2. Deutschland liess Oesterreich-Ungarn nicht im
Stiche. 3. Die verbündeten Kaiserreiche glaubten nicht an
die Doktrine vom slawischen Protektorat Russlands über
Serbien. 4. Sie wollten nicht ungerüstet die Vollendung der
russischen Mobilmachung abwarten. Diese Vorwürfe an
Deutschland und Oesterreich-Ungarn richten, heisst ihnen das
Leben, das Atmen verbieten. Der Dreiverband klagt Deutsch-
land und seinen Verbündeten an, dass sie sich nicht unter
die Tyrannei der Mächtekoalition gebeugt, dass sie sich
nicht stillschweigend niederringen liessen, dass sie nicht
ruhig mitansahen, wie Oesterreich-Ungarn durch Russlands
Vorhut, Serbien, langsam zerstückelt wurde, dass sie nicht
abwarteten, bis die russische Armee auf ihrem Gebiete
stand. Alle anderen Anschuldigungen der Blau-, Orange-
und Gelbbücher aber gründen sich nur auf subjektive Mei-
nungen, auf Vorurteile, oder sind diplomatische Kriegslisten.
Sie können aber nicht diese drei Tatsachen verbergen, die
aus den Dreiverbandsbüchern erst in voller Klarheit her-
vorgehen: 1. Dass Russland unbedingt Serbien kriegerisch
unterstützen wollte und durch die allgemeine Mobilmachung
Deutschland zur Kriegserklärung zwang, 2. dass Frankreich,
nachdem einmal die Möglichkeit eines deutsch-russischen
Krieges bestand, nichts tat, um diese Möglichkeit oder
') Bid. Nr. 123, Neuausg. d. Wb. Abschn. 5 und 6, Gib. 144.