Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

Die Erziehungs= und Oflegeanstalt Leipzig-Lindenau, 
Qreckstr. 2, 
besteht aus mehreren, auf einem Gelände vereinigten Abteilungen, 
die unter derselben Verwaltung stehen und sich mehrfach er. 
gänzen. 
A) Die Abteilung für die vom Armenamt oder vom Dfleg- 
und Jugendfürsorgeamt als Vollzugsbehörde der Fürsorge- 
erziehung zur Erziehung überwiesenen Mädchen im Alter 
von 15 bis 20 Jahren, die sogenannten 
Erziehungsmädchen. 
Diese werden durch eine geregelte Tätigkeit, die sie 
durch alle Abteilungen des Anstaltsbetriebes in regel- 
mäßigem Wechsel hindurchführt, durch Unterricht in Weiß- 
nähen, Kleidermachen und durch besondere Lehrstunden in 
Schreiben, Rechnen, Haushaltkunde usw. zu brauchbaren 
Gliedern der Gesellschaft erzogen, aus der Anstalt beur- 
laubt oder entlassen, wenn Hoffnung auf dauernde Besse- 
rung besteht. 
:B) Die Abteilung für die von denselben Behörden überwiesenen 
Schulkinder 
beiderlei Geschlechts. In diese Abteilung werden schwer 
zu erziehende oder der Verwahrlosung bereits verfallene 
Kinder aufgenommen, erzogen, verpflegt und vor weiterem 
Verfall geschüßt. Die Kinder besuchen die öffentliche 
Volksschule, die zahlreichen Schwachbefähigten die Hilfs- 
klassen. 
C) In die Abteilung für 
geistesschwache, blödsinnige, epileptische und 
körperlich sieche Kinder 
werden auf Anordnung des Armenamtes Knaben und 
Mädchen aufgenommen, die sich für eine Verpflegung in 
einer Anstalt für Geisteskranke nicht oder noch nicht eignen, 
die auf ihren Zustand beobachtet werden sollen oder die 
hier bis zur endgültigen Entscheidung vorläufig verwahrt 
werden. 
) Die Abeeilung für geistesschwache und blöde Frauen und 
Mädchen. 
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