Die Erziehungs= und Oflegeanstalt Leipzig-Lindenau,
Qreckstr. 2,
besteht aus mehreren, auf einem Gelände vereinigten Abteilungen,
die unter derselben Verwaltung stehen und sich mehrfach er.
gänzen.
A) Die Abteilung für die vom Armenamt oder vom Dfleg-
und Jugendfürsorgeamt als Vollzugsbehörde der Fürsorge-
erziehung zur Erziehung überwiesenen Mädchen im Alter
von 15 bis 20 Jahren, die sogenannten
Erziehungsmädchen.
Diese werden durch eine geregelte Tätigkeit, die sie
durch alle Abteilungen des Anstaltsbetriebes in regel-
mäßigem Wechsel hindurchführt, durch Unterricht in Weiß-
nähen, Kleidermachen und durch besondere Lehrstunden in
Schreiben, Rechnen, Haushaltkunde usw. zu brauchbaren
Gliedern der Gesellschaft erzogen, aus der Anstalt beur-
laubt oder entlassen, wenn Hoffnung auf dauernde Besse-
rung besteht.
:B) Die Abteilung für die von denselben Behörden überwiesenen
Schulkinder
beiderlei Geschlechts. In diese Abteilung werden schwer
zu erziehende oder der Verwahrlosung bereits verfallene
Kinder aufgenommen, erzogen, verpflegt und vor weiterem
Verfall geschüßt. Die Kinder besuchen die öffentliche
Volksschule, die zahlreichen Schwachbefähigten die Hilfs-
klassen.
C) In die Abteilung für
geistesschwache, blödsinnige, epileptische und
körperlich sieche Kinder
werden auf Anordnung des Armenamtes Knaben und
Mädchen aufgenommen, die sich für eine Verpflegung in
einer Anstalt für Geisteskranke nicht oder noch nicht eignen,
die auf ihren Zustand beobachtet werden sollen oder die
hier bis zur endgültigen Entscheidung vorläufig verwahrt
werden.
) Die Abeeilung für geistesschwache und blöde Frauen und
Mädchen.
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