132 F. Lusensky
Gestehungskosten, die den örtlichen Verhältnissen angemessenen Preise zu
ermitteln, und sollen auch die Bevölkerung über die Preisentwicklung und
ihre Ursachen fortlaufend aufklären. Diese örtlichen Stellen finden ihre
Spitze in der für das Reichsgebiet errichteten Reichsprüfungsstelle, die
sich als beratendes Organ des Reichskanzlers über Zufuhr, Bestand und
Preise von Gegenständen des notwendigen Lebensbedarfs ständig unter-
richten und dabei die Arbeiten der örtlichen Preisprüfungsstellen ihren
Zwecken möglichst dienstbar machen soll. Für die Reichsprüfungsstelle
wurde ein Beirat gebildet, der sich aus Vertretern des Bundesrats, des
Reichstags und der wichtigsten Interessentengruppen zusammensetzt und
seine Arbeiten teils in Gesamtsitzungen, überwiegend aber in den Sitzungen
seiner vier Ausschüsse (für Vieh, Fleisch, Wurstwaren, Fische; für Milch,
Butter, Käse, Eier; für Kartoffeln, Gemüse, Obst; und für Kolonialwaren,
Teigwaren und Hülsenfrüchte) erledigt. Während die Tätigkeit des Beirats
und seiner Ausschüsse sich im wesentlichen in der Vorbereitung der vom
Bundesrate für die einzelnen Warengattungen getroffenen Regelung er-
schöpft hat, wobei diese Organe wirkungsvolle Unterstützung geleistet haben,
hat der Aufgabenkreis der Reichsprüfungsstelle fortgesetzt zugenommen. Die
Erschwerung, die seinem Verkehr mit den örtlichen Preisprüfungsstellen aus
deren sehr großer Zahl erwuchs, hat zunächst in den mittleren Bundesstaaten
zu einem Zwischengliede, der Landesprüfungsstelle, geführt. Diesem Vorgehen,
das sich als praktisch erwiesen hat, ist neuerdings Preußen insofern gefolgt, als
es sich entschlossen hat, auf die Errichtung ähnlicher Zwischeninstanzen, sei
es für den Umfang der Provinz oder des Regierungsbezirks, hinzuwirken.
3. Eine besondere Schwierigkeit ist der Preispolitik des Reiches aus dem
Zuflusse von Waren aus dem Auslande erwachsen. Da bei der Knappheit
der inländischen Erzeugnisse jede Verstärkung der Vorräte durch Auslands-
bezüge äußerst erwünscht war, die Festsetzung von Höchstpreisen aber, wenn
sie auch auf die aus dem Ausland eingebenden Waren erstreckt wurde, den
Anreiz zur Einfuhr herabmindern mußte, sind bei zahlreichen Höchstpreis-
festsetzungen Auslandswaren von der Preisbindung freigelassen worden. Die
hierdurch geschaffene Möglichkeit, vom Auslande hereinkommende Waren
zu übermäßigen Preisen im Inland anbieten und bei der gesteigerten Nach-
frage auch absetzen zu können, führte dazu, daß sich auf den Märkten der
neutralen Staaten ein zügelloser Wettbewerb entwickelte. Neben den bisher
im Einfuhrgeschäfte tätigen Kaufleuten beteiligten sich an diesem reiche
Gewinne verheißenden Geschäft zahlreiche Personen, die diesem Verkehr
früher völlig fernstanden. Hauptsächlich durch deren Wettbewerb wurden
die Preise in unerhörter Weise getrieben, so daß die fremden Regierungen,
um die eigne Bevölkerung vor den übermäßigen Preissteigerungen und
der gänzlichen Entblößung des Marktes zu schützen, oft kein anderes Mittel
hatten, als die Ausfuhr zu verbieten. Dieses Gebaren hatte auch für den
Inlandsmarkt unerwünschte Folgen. Bei Waren, für die Höchstpreise noch
nicht festgesetzt waren, schnellte der Preis des inländischen Erzeugnisses un-
verzüglich auf den für die Auslandsware erzielten Preis empor, auch wenn
diese Preissteigerung in den inländischen Produktionsverhältnissen nicht