Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

132 F. Lusensky 
Gestehungskosten, die den örtlichen Verhältnissen angemessenen Preise zu 
ermitteln, und sollen auch die Bevölkerung über die Preisentwicklung und 
ihre Ursachen fortlaufend aufklären. Diese örtlichen Stellen finden ihre 
Spitze in der für das Reichsgebiet errichteten Reichsprüfungsstelle, die 
sich als beratendes Organ des Reichskanzlers über Zufuhr, Bestand und 
Preise von Gegenständen des notwendigen Lebensbedarfs ständig unter- 
richten und dabei die Arbeiten der örtlichen Preisprüfungsstellen ihren 
Zwecken möglichst dienstbar machen soll. Für die Reichsprüfungsstelle 
wurde ein Beirat gebildet, der sich aus Vertretern des Bundesrats, des 
Reichstags und der wichtigsten Interessentengruppen zusammensetzt und 
seine Arbeiten teils in Gesamtsitzungen, überwiegend aber in den Sitzungen 
seiner vier Ausschüsse (für Vieh, Fleisch, Wurstwaren, Fische; für Milch, 
Butter, Käse, Eier; für Kartoffeln, Gemüse, Obst; und für Kolonialwaren, 
Teigwaren und Hülsenfrüchte) erledigt. Während die Tätigkeit des Beirats 
und seiner Ausschüsse sich im wesentlichen in der Vorbereitung der vom 
Bundesrate für die einzelnen Warengattungen getroffenen Regelung er- 
schöpft hat, wobei diese Organe wirkungsvolle Unterstützung geleistet haben, 
hat der Aufgabenkreis der Reichsprüfungsstelle fortgesetzt zugenommen. Die 
Erschwerung, die seinem Verkehr mit den örtlichen Preisprüfungsstellen aus 
deren sehr großer Zahl erwuchs, hat zunächst in den mittleren Bundesstaaten 
zu einem Zwischengliede, der Landesprüfungsstelle, geführt. Diesem Vorgehen, 
das sich als praktisch erwiesen hat, ist neuerdings Preußen insofern gefolgt, als 
es sich entschlossen hat, auf die Errichtung ähnlicher Zwischeninstanzen, sei 
es für den Umfang der Provinz oder des Regierungsbezirks, hinzuwirken. 
3. Eine besondere Schwierigkeit ist der Preispolitik des Reiches aus dem 
Zuflusse von Waren aus dem Auslande erwachsen. Da bei der Knappheit 
der inländischen Erzeugnisse jede Verstärkung der Vorräte durch Auslands- 
bezüge äußerst erwünscht war, die Festsetzung von Höchstpreisen aber, wenn 
sie auch auf die aus dem Ausland eingebenden Waren erstreckt wurde, den 
Anreiz zur Einfuhr herabmindern mußte, sind bei zahlreichen Höchstpreis- 
festsetzungen Auslandswaren von der Preisbindung freigelassen worden. Die 
hierdurch geschaffene Möglichkeit, vom Auslande hereinkommende Waren 
zu übermäßigen Preisen im Inland anbieten und bei der gesteigerten Nach- 
frage auch absetzen zu können, führte dazu, daß sich auf den Märkten der 
neutralen Staaten ein zügelloser Wettbewerb entwickelte. Neben den bisher 
im Einfuhrgeschäfte tätigen Kaufleuten beteiligten sich an diesem reiche 
Gewinne verheißenden Geschäft zahlreiche Personen, die diesem Verkehr 
früher völlig fernstanden. Hauptsächlich durch deren Wettbewerb wurden 
die Preise in unerhörter Weise getrieben, so daß die fremden Regierungen, 
um die eigne Bevölkerung vor den übermäßigen Preissteigerungen und 
der gänzlichen Entblößung des Marktes zu schützen, oft kein anderes Mittel 
hatten, als die Ausfuhr zu verbieten. Dieses Gebaren hatte auch für den 
Inlandsmarkt unerwünschte Folgen. Bei Waren, für die Höchstpreise noch 
nicht festgesetzt waren, schnellte der Preis des inländischen Erzeugnisses un- 
verzüglich auf den für die Auslandsware erzielten Preis empor, auch wenn 
diese Preissteigerung in den inländischen Produktionsverhältnissen nicht