Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

160 F. Lusensky 
sondern der fehlerhaften Anwendung in einzelnen Fällen zur Last zu legen 
sind. Weiter ist die Ausschaltung des freien Handels, die die öffentliche 
Bewirtschaftung der für den Lebensunterhalt wichtigsten Waren zur Folge 
hatte, nicht nur von Vertretern des Handelsstandes angegriffen worden, 
und neuerdings haben sich diese Angriffe in besonderer Schärfe gegen die 
Zentralisierung der Einfuhr gekehrt und ihre Spitze besonders gegen die 
Zentraleinkaufsgesellschaft gerichtet als die Verkörperung dieser Zentrali- 
sation. Es ist gewiß richtig und durch die Erfahrung erhärtet, daß eine aus- 
reichende und preiswürdige Versorgung der Bevölkerung im allgemeinen 
durch nichts besser gesichert wird als durch freies Waltenlassen des Handels. 
Der freie Handel hat es stets aufs beste verstanden, die für den Bedarf der 
Bevölkerung nötigen Waren in solchen Mengen und so rechtzeitig zu be- 
schaffen und zu dirigieren, daß die Nachfrage, wo immer sie auftrat, in 
der Regel unverzüglich und reichlich befriedigt werden konnte; und der 
Ansammlung außerordentlicher Vorratsmengen in den weit verzweigten 
Niederlagen der Händler ist es zu danken, daß sich in diesem Kriege der 
Übergang in knappe Verhältnisse allmählich und in nicht zu empfind- 
lichen Formen vollzog. Wenn ferner der Betätigung im Handel grund- 
sätzlich keine Schranken gezogen waren, hat sich ein Wettbewerb entwickelt, 
der die Preise in einer für die Verbraucher überaus günstigen Weise be- 
einflußte. Diese nützlichen Folgen des freien Handels müssen aber unter 
den durch den Krieg geschaffenen Verhältnissen nicht nur ausbleiben, sondern 
sich in ihr Gegenteil verkehren. Die Möglichkeit für den Handel, Vorräte, 
die nicht offen zutage liegen, ausfindig zu machen und dadurch die verfüg- 
baren Bestände zu erhöhen, ist aufs äußerste beschränkt, im Inlande dadurch 
die nahe zu auf allen Gebieten bestehende Knappheit, im neutralen Auslande 
durch die zahllosen Ausfuhrbeschränkungen, die, insoweit sie einen Waren- 
bezug überhaupt gestatten, die für diesen Zweck zur Verfügung stehende 
Menge genau festlegen. Der freie Wettbewerb, der bei reichlichen Vorräten 
preismäßigend wirkt, kann bei den derzeitigen Verhältnissen nur dazu 
führen, daß die Händler sich, um überhaupt Waren zu bekommen, die Preise 
gegenseitig in die Höhe treiben. Da diese unter den gegenwärtigen Um- 
ständen unvermeidliche preissteigernde Wirkung des Handels so offen zu- 
tage liegt, daß sie im Ernst nicht in Abrede gestellt werden kann, ist man 
ihr mit dem Schlagwort begegnet, es sei besser, Ware zu hohem Preise als 
überhaupt keine Ware zu erhalten. Dieses Wort, das besonders gegen die 
Zentralisierung der Auslandsbezüge ins Feld geführt wird, wird indessen 
der Sachlage nicht gerecht. In den zahlreichen Fällen, in denen die für die 
Ausfuhr nach Deutschland zugelassene Warenmenge bestimmt abgegrenzt 
ist, läßt sich diese Ausfulhr auch durch noch so weitgebende Preissteigerungen 
nicht vermehren. Der Wettbewerb der Händler erzielt keine größeren Bezüge, 
als im Falle der Zentralisierung der Einfuhr hereingebracht werden können; 
er führt nur zu einer Erhöhung der Preise und birgt überdies die Gefahr 
in sich, daß der Ausfuhrstaat, um seine Einwohner gegen die Rückwirkung 
dieser Preissteigerung auf ihre eigenen Bezüge zu schützen, die Ausfuhr 
ganz unterbindet. Läßt sich aber selbst eine Mehreinfuhr erreichen, die