Jede Stadtgemeinde muß einen Ausschuß für Gemüsebau haben. 93.
wurde nur wirklich unbrauchbares Gelände, bei welchem
keinerlei Aussicht vorhanden war, daß auf ihm ein leidliches
Erträgnis zu erzielen gewesen wäre. Das für geeignet befundene
Land wurde alsdann in der Hauptsache in Flächen
von 200—400 am aufgeteilt. An die Spitze jedes größeren
Grundstücks oder mehrerer kleiner von zusammen rund
10000 qm wurde cin Kurator gestellt, welcher wieder dem
Obmann unterstellt war. Dieser Kurator verteilte und übergab
die einzelnen Abschnitte den Kriegsgemüsebauern. Die
Kuratoren jedes einzelnen Bezirks bilden gewissermaßen einen
Verein, dessen Leiter der Obmann des Bezirks ist. In
diesen Vereinigungen werden von Zeit zu Zeit die den
Kriegsgemüsebau betreffenden Fragen behandelt, als da find
Beschaffung von Dünger und Saatgut, Vergebung neuer
Parzellen, Festsetzung und Zahlung des Pachtzinses, Einrichtung
von Wasseranlagen und Umzäunungen, fachmännische
Anleitung zu möglichst zweckmäßiger Ausnutzung des jeweils
zur Bearbeitung verfügbaren Bodens usw. Im ersten Jahre
wurde das ganze Gelände durch die Stadt kostenlos gedüngt
und größtenteils auch eingezäunt; ferner wurden Anschlüsse
an das städtische Wassernetz oder Abessynierbrunnen geschaffen
und die Anbauer auch sonst mit Rat und Tat in jeder Beziehung
unterstützt. So übernahm der Ausschuß die Beschaffung
von Saatgut, in erster Reihe von Saatkartoffeln,
von Dünger usw. zu den Selbstkosten. Familien von Kriegstellnehmern
haben auch, so weit sie hilfsbedürftig waren,
d. h. Wehrunterstützung bezogen, Saatpflanzen (Oberrüben,
Salat, Welsch= Weiß= und Rotkraut, Sellerie, Erd= und rote
— Grünkohl, Tomaten) kostenlos erhalten.
Als Pachtzins wurden im ersten Jahre im allgemeinen
nur 1—1½ M. für den qm gefordert, bei Weiterverpachtung
meistens nicht über 3 Pfg., nur bei ganz besonders günstigen
Verhältnissen 4, höchstens 5 Pfg.
Auf diese Weise wurden im ersten-Jahre etwa 480000 m
Land zusammengebracht, welches mit Ausnahme von etwa