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Beilage 31 zu 8. 19 Seite 98.
Wahl des Gemeindenusfhujfes.
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zum Bollzuge der Gemeindewahlen in der Landgemeinde N. .....
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Beilage 32 a zu 3. 19 Geite 98.
Bekhanatimaduıng.
Die Wahl de Gemeindeausfchnfles fiir die Genteinde N. betr.
Bon der unterzeichneten Gemeindeverwaltung wird hiemit
befaunt gemacht, daß die für die Wahl eines Gemeindeaus-Tchuffes
hergeftellte Lite aller Wahlftimmberechtigten vom . .ten
d. Mis. an zehn Tage lang zur Einficht im Gemeindehaufe
Öffentlich aufliegt und Reklamationen gegen diejelbe innerhalb
der Auflagefrift beim Birrgermeifter zu Brotofoll gegeben wer
den fünnen; nad) Verlauf Derjelben aber Die Belchetvung Der
eingefommenen Reklamationen durch Den Gemeindeausjchuß erfolgen
wird. Gegen die treffenden Beichlüffe ift innerhalb
drei Tagen der Nefurs an die vorgefeßte Berwaltungsbehörde
zuläflig.
Hanndorf, Den
Der Bürgermeifter.
(Siegel) Unterforift.
Ungeichlagen am Gemeindehanje am
Abgenommen am _
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