Metadata : Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

438  Beilage  31.  32a.

 

Beilage  31  zu  8.  19  Seite  98.

Wahl  des  Gemeindenusfhujfes.

Niite
|  der  fänmtlichen  RWahlftinmberectigten
zum  Bollzuge  der  Gemeindewahlen  in  der  Landgemeinde  N.  .....

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beilage  32  a  zu  3.  19  Geite  98.

Bekhanatimaduıng.

Die  Wahl  de  Gemeindeausfchnfles  fiir  die  Genteinde  N.  betr.

Bon  der  unterzeichneten  Gemeindeverwaltung  wird  hiemit
befaunt  gemacht,  daß  die  für  die  Wahl  eines  Gemeindeaus-Tchuffes
  hergeftellte  Lite  aller  Wahlftimmberechtigten  vom  .  .ten
d.  Mis.  an  zehn  Tage  lang  zur  Einficht  im  Gemeindehaufe
Öffentlich  aufliegt  und  Reklamationen  gegen  diejelbe  innerhalb
der  Auflagefrift  beim  Birrgermeifter  zu  Brotofoll  gegeben  wer
den  fünnen;  nad)  Verlauf  Derjelben  aber  Die  Belchetvung  Der
eingefommenen  Reklamationen  durch  Den  Gemeindeausjchuß  erfolgen
  wird.  Gegen  die  treffenden  Beichlüffe  ift  innerhalb
drei  Tagen  der  Nefurs  an  die  vorgefeßte  Berwaltungsbehörde
zuläflig.

Hanndorf,  Den

Der  Bürgermeifter.
(Siegel)  Unterforift.

Ungeichlagen  am  Gemeindehanje  am
Abgenommen  am  _

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