Full text : Lehrbuch des Deutschen bürgerlichen Rechts. Zweiter Band. Das Sachenrecht. - Das Recht der Wertpapiere. - Das Gemeinschaftsrecht. - Das Recht der juristischen Personen. - Das Familienrecht. - Das Erbrecht. (2)

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Nichtbayern  —  Pferde.

Nichtbayern,  Befähigung  zur  Erwerbung  des
Bürgerrechts.  S.  198.  208.

—  —  Anspruch  auf  Verleihung  der  Heimat  i
einer  bayerischen  Gemeinde.  S.  214.

Nichtigkeitsbeschwerde  in  Militärstrafsachen.
S.  334—335.

Notare.  Gesetz,  den  Art.  104  des  Notariatsgesetzes
  vom  10.  November  1861  betr.  S.  341
bis  344.

—  —  Disciplinav-Strafbestimmungen.  S.  166  ff.

Notariatspraxis  in  Bezug  auf  die  Gewerbeordnung
  des  Norddeutschen  Bundes.  Anh.
S.  53.

Nothruf  und  Nothsignale,  falsche.

O.

Oberpolizeiliche  Vorschriften.  S.  16.

Oberpost=  und  Bahnämter.  Koöniglich  Allerhöchste
  Erklärung  im  Langtagsabschiede  auf  die
an  die  Krone  gebrachte  Bitte  des  Landtages
um  Einziehung  derselben.  S.  250—251.

Oberster  Gerichtshof,  dessen  Eigenschaft  als
Cassationshof  für  das  ganze  Königreich.  S.  123.

Oberster  Rechnungshof.  Keniglich  Allerhöchste
  Erklärung  im  Landtagsabschiede  auf  die
an  die  Krone  gebrachte  Bitte  bezüglich  der
Umbildung  des  obersten  Rechnungshofes.  S.  262
bis  263.

Obstdiebstahl.  S.  58.

Offteiere,  Strafvollzug  gegen  solche.  S.  279.281.

Ordnung,  öffentliche.  S.  25  ff.

Ortsstatuten  über  gewerbliche  Gegenstände.
Anh.  S.  91.

Ortsverkehr  durch  Transportmittel  aller  Art.
Anh.  S.  64.

S.  25.

Ostbahnen.  Keöniglich  Allerhöchste  Erklärung
im  Landtagsabschiede  auf  die  an  die  Krone
gebrachte  Bitte  beider  Kammern  bezüglich  der
Ausdehnung  der  bayerischen  Ostbahnen.  S.  257

bie  260.
P.

Packträger,  Gewerbsbetrieb.  S.  74.  Anh.  S.  64.

Panoramen,  Aufstellung  ohne  polizeiliche  Erlaubniß.
  S.  26.

Pariser  Contribution.
schädigung."“

Pensionisten.  Königlich  Allerhöchste  Erklärung
auf  den  von  den  Kammern  des  Landtages  ausgesprochenen
  Wunsch  bezüglich  der  Gehaltsbezüge
  der  seit  dem  1.  Januar  1872  in  Pensionsstand
  getretenen  Staatsdiener.  S.  253.

Pfalz,  Znständigkelt  der  Gemeinderäthe  zu  ortspolizeilichen
  Vorschriften.  S.  14.

—  —  besondere  Bestimmungen  für  den  Strafvollzug
  und  das  Verfahren  in  der  Pfäalz.
S.  150  ff.  Disciplinar  -Strafbestimmungen
gegen  Staatsdiener.  S.  168.

—  —  Gesetz,  die  Abänderung  einiger  Bestimmungen
  der  Gemeindeordnung  für  die  Pfalz
vom  29.  April  1869  betr.  S.  205—212.
Bezugnahme  auf  die  Allerhöchste  Sanction
dieses  Gesetzes  im  Landtagsabschiede.  S.  235.

—  —  Gesetz,  die  Vervollständigung  des  Elsenbahnnetzes
  in  der  Pfalz  betr.  S.  361—364.

—  —  Zusatz  zur  Brandversicherungsordnung  für
dieselbe.  Siehe  „Brandversicherungsordnung“.

Pfandleiher,  Untersagung  des  Geschäftsbetriebes
durch  strafrechtlich  Verurtheilte.  Anh.  S.  63.

Pferde,  scheue,  Vermiethung.  S.  46.

Siehe  „Kriegsent-