Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

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Zweites Verzeichniß 
der 
höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über 
die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen 
Militairdienst berechtigt sind. 
A. Gymnasien. 
I. Rönigreich Preußen. 
Das Gymnasium zu Wittstock. 
II. Großherzogthum Mecklenburg=Schwerin. 
Die große Stadtschule zu Rostock. 
III. Sürstenthum Waldeck. 
Das Gymnasium zu Corbach. 
B. Realschulen erster Ordnung. 
Königreich Preußen. 
Die Realschule zu Goslar, 
 Realklassen des Gymasiums Andreanum zu Hildesheim. 
C. Progymnasien. 
Königreich Preußen. 
Das Progymnasium zu Ragasen. 
D. Realschulen zweiter Ordnung. 
I. Königreich Preußen. 
Die Realschule zu Eschwege. 
II. Großherzogthum Jessen. 
Die Realschule zu Alzey, 
" " " Worms, 
" " " Michelstadt, 
" " "    Alsfeld. 
III. Fürstenthum Schwarzburg=Sondershausen. 
Die Realschule zu Arnstadt.
	        
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