Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

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(Nr. 241.) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Normal · Eichungs · Kommisfion 
in Berlin. Vom 16. Februar 1869. 
Auf Grund der Bestimmungen in den. Artikeln 18. und 23. der Maaß- und 
Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868. (Bundes- 
gesetzblatt Seite 473.) ist eine Normal- Eichungs=Kommission errichtet, welche in 
Berlin ihren Sitz hat und die durch die erwähnten Bestimmungen ihr übertra- 
genen Funktionen unter der Benennung = Normal=Eichungs=Kommission= ausüben 
wird. Mit der Leitung dieser Bundesbehörde ist der Direktor der Königlichen 
Sternwarte zu Berlin, Professor Dr. Förster, beauftragt worden. 
Berlin, den 16. Februar 1869. 
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. 
Gr. v. Bismarck=Schönhausen. 
(Nr. 242.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den bisherigen Preußischen Konsul Dr. Carl Ernst Bernhard zu 
San Miguel de St. Salvador 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht. 
(Nr. 243.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den bisherigen Preußischen Konsul Georg Christian Hilliger zu 
Jquique (Peru) 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
(Nr. 244.) Dem Don Carlos Ortega=Morejon ist als Spanischer 
Konsul in Hamburg und dem Don José Pales y Villava als Spanischer 
Vizekonsul daselbst Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur ertheilt 
worden. 
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. 
Unveränderter Abdruck; Berlin (1890), Reichsdruckerei.
	        
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