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Hinsichtlich der Art und Weise der Verwendung der Bundes-Stempel-
marken wird auf die am heutigen Tage erlassene Bekanntmachung zur Ausüh-
rung des Gesetzes, betreffend die Wechsel-Stempelsteuer im Norddeutschen Bunde,
unter Nr. II. verwiesen.
Berlin, den 13. Dezember 1869.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.
In Vertretung:
Delbrück.
(Nr. 395.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst
geruht, am 5. Dezember d. J. dem zum Königlich Schwedisch-Norwegischen
außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Norddeutschen
Bunde ernannten Herrn Due eine Privataudienz zu ertheilen und aus dessen
Händen ein Schreiben Seiner Majestät des Königs von Schweden und Nor-
wegen entgegen zu nehmen, durch welches er in der gedachten Eigenschaft beglau-
bigt wird.
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
R v. Decker.