Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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fürIMStükansdenMagazlueat  40  kr.  eingezogen  werden  solle.  Diese  Preis=  Erhbhurg  wud
biemit  Jedermänniglich,  besonders  den  Torf-  Erkaufs=  Liebhabern  nachrichtlich  bekannt  gemacht.  Den
16.  Jun.  1616.  Kduigl.  Camerslamt.

wiesolten.  Bes  dem  Kön.  Cameralamt  wird  mit  allerbbcbster  Legitimatien  vem  5.  Inn.  ein
beträchtliches  Luantum  guter  Früchten  an  Roggen,  Dinkel  u.  Gaste  gegen  baare  Bezahlung  #uccessioe
verkaust.  Den  11.  Jun.  1610.  K.  Cameralamt.

Kirchbeltm  unter  Tek.  Bis  Freitag  den  23.  Jun.  Vormittags?  Uhr  kommen  nachfos-nde
Commun  Schaafweiden  des  biesigen  Oberamts  auf  dem  Rathbaus  allhier,  zur  neuen  Verleidung  auf
3  Jahre,  in  dffentlichen  Aufstreich,  wobei  sich  die  dazu  berechtigte  Liebhaber  mit  den  ubthigen  Zeugnissen
versehen,  einfinden  moͤgen.  Und  zwar  wird  verliehen,  die  Waide  zu  Neidlingen  mit  300  Stuͤken;  zu
Hepsisau  mit  150  Stuͤl;  zu  Ohmden  mit  150  Stük;  zu  Fesingen  wit,  150  Stük;  zu  Nozingen  mit
175  Stük;  zu  Wellingen  mit  125  Stük;  zu  Ochsenwang,  mit  200  Stük.  Den  11.  V  1816.

K.  Oberamt  Kirchbeim.

Kirchbeim  unter  Tek.  Am  Samstag  den  6-  Jul.  d.  J.  Vormurtags'?  Uhr,  werden  die  mit
dem  beurigen  Jahr  zu  Ende  gehende  Commun-Echaafwaid-Accorde,  von  Kirchbeim  selbst  auf  400  Siü,
Owen  450  Stük,  M#alingen  150  Srüäk,  Lindorf  150  Srtök,  Nadbern  110  Stük,  durch  bffemlicht  1#
citarion  auf  die  nächstfolgeude  3  Jahre  erneuert  werden,  wozu  die  berechtigte  Schaafhalter  und  Schisa
hieher  auf  das  Rathhaus  cinladet.  Den.  14.  Jun.  1616.  Oberamt.

Göppingen.  Da  Johann  Bapiist  Heinrich  Wagner  zu  Salach  die  allerböchste  Erlaubniß  zu
Auswanderung  erhalten,  so  wird  diß  anmit  mit  dem  Anhang  zur  allgemeinen  Koeuntuiß  gedracht,  dat
derselde  durch  Jodannes  Wahl  in  Salach  auf  1  Jahr  vertreten  wird.  Den  17.  Mai  1816.  K.  Oberamt.

Weinsberg.  Eichelberg.  Jobann  Cbristopnd  Ruß  wandert  mit  allerhöchster  Genebmiguog
nach  Baden  aus,  und  wird  in  der  geseglichen  Zeu  durch  seinen  Ba'cr  vertreten,  an  weschen  sich  abe
mit  etwaigen  Ansprüchen  gewendet  werden  wolle.  Den  16  April  1816  K.  Oberamt.

Gerabronn.  In  der  Nacht  vom  21en  auf  den  Sien  Jun.  wurde  in  der  Bebausung  den  Jebons
Georg  Plank  von  Neboldsbausen  mittelst  Emirigens  in  das  Wobnzlumer  und  Erbfnung  des  unvenchlofsenen
  Kellers  solgendes  entwendet:  1-Srak  Tiillich  von  50  Eblern;  3  Stüt  flächsene  Tücher,  jeder  zu
:5f0  Edlenz  3  Stük  werkene  zu  90  Ehlen;  24  Staäng  flächsern  Gern;  1  rotb  gelireist  wellenece  S.ät
zum  Schurz  ungemacht,  2;  Edlen  haltend;  1  cichenen  Schmalz=  Sibppich,  worinn  obnges  br  25  Psd.
enthaltend.  Durch  den  aläbald  veranstalreten  Streif  sind  in  einem  Frufeld  auf  Wittenweiter  Markung
  3  Stük  werkenes  Tuch  und  22  Sträng  Garn  wieder  gesunden  werden.  Alle  Hoch-  und  Weblloͤrl.
Obrigkeiten  werden  ersocht,  auf  die  entwendeten  Effecten  und  den  Dieb  zu  sabnden,  und  im  Fall  einer
Enedekung  das  unterzeichnete  Oberamt  zu  benachrichugen.  Den  10.  Jun.  1616.  K.  Oberaomt.

Brakenheim.  In  Eleebronn  find  die  natürlichen  Blattrern  ausgebrochen,  welches  hiemir  zar
Warnung  vor  dem  Berkehr  mit  den  Einwohnern  dieses  Orts  dffentlich  bekann#t  mach  Den  0.  Jun.
1810.  «  .  Oberamt.

Stetten  im  Remsthal.  In  dem  Ort  Stetten  sind  die  natürlichen  Blatter  aus#ebrochen,
welches  anmit  zur  Kenalmiß  des  Pubüukums  gebracht  wird.  Den  12.  Jun.  1314  K.  Oberemt  Cantstart,

Weinsberg.  In  Mainbard,  und  nun  auch  in  Wöstenroth  und  Gangenbach  find  die  natürlichen
Blamern  ausgedrochen,  was  zu  jedermanns  Warnung  bekannt  ganacht  wird.  Den  44  1016.
k  Oberamr.

 

Berichti  giar  .  In  einigen  Abdr  #cken  der  vorhergehenden  Rummer  stebt  S.  152.  J.  5.  Kegresse
anstatt  Necesse;  und  S.  453.  Lin.  4.  von  unten  Lusschluß  statt  Anschluß.