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2) Die übrigen zu Entlassungsprüfungen berechtigten höheren
Bürgerschulen.
(Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154. Nr. 2. f.)
Königreich Preußen.
Provinz Schlesien.
Die höhere Bürgerschule zu Guhrau.
Provinz Schleswig-Holstein.
Die Realklassen des Gymnasiums zu Husum.
Provinz Hannover.
Die höhere Bürgerschule zu Quakenbrück,
Einbeck,
Die Realklassen des Gymnasiums zu Clausthal.
Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin.
Die höhere Lehranstalt zu Ludwigslust.
Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Die Realklassen des Gymnasiums zu Rudolstadt.
Fürstenthum Lippe.
Die Realklassen des Gymnasiums zu Detmold.
E. Andere Lehranstalten.
(Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154. Nr. 4.)
1. Oeffentliche Lehranstalten.
Königreich Preußen.
Provinz Hessen-Nassau.
Die Gewerbeschule zu Cassel.
2. Privat-Lehranstalten.
Königreich Sachsen.
Die Realabtheilung der Lehr- und Erziehungsanstalt von Böhme zu Dresden.
Herzogthum Anhalt.
Das Erziehungs- und Unterrichtsinstitut des Dr. Brinckmeyer zu Ballenstedt.
Freie Stadt Bremen.
Die Lehranstalt von C. W. Debbe zu Bremen.
(Nr. 627.)