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Wir befehlen demnach, daß die Mitglieder beider Kammern am 24. September d. J.
sich in Stuttgart einfinden und bei dem ständischen Ausschuß legitimiren.
Unser Minister des Innern ist mit der Bekanntmachung und Vollziehung dieser
Verordnung beauftragt.
Gegeben, Schloß Friedrichshafen den 8. September 1866.
Karl.
Der Minister des Innern:
Geßler.
Auf Befehl des Königs:
Der Cabinets-Chef:
Egloffstein.
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