Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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Wir  befehlen  demnach,  daß  die  Mitglieder  beider  Kammern  am  24.  September  d.  J.
sich  in  Stuttgart  einfinden  und  bei  dem  ständischen  Ausschuß  legitimiren.
Unser  Minister  des  Innern  ist  mit  der  Bekanntmachung  und  Vollziehung  dieser
Verordnung  beauftragt.

Gegeben,  Schloß  Friedrichshafen  den  8.  September  1866.
Karl.

Der  Minister  des  Innern:
Geßler.
Auf  Befehl  des  Königs:
Der  Cabinets-Chef:
Egloffstein.

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