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Nro. 46.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Samstag, den 28. August 1824.
—-Inhalt.
Königl. Dekrete. Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departements. Die Wahl zweier Staatsdiener zu ständischen stellvcrtrekenden Mitgliedern
des Stants-Gerichtohofs betreffend. — Instruktionen für die Vollziehung a) des Abgaben-Gesetzes
vom 16. Juli 1334 in Beziehung auf die Steuern von Apanagen, Aktiv-Capitalien, Besoldungen und Penssonen:
— bh des Acceise: Gesetzes und des Gesetzes über die Auflage auf die Hunde; — c) des Gesebes wegen Erhebung
und Vertheilung der Tabak-Auflage; — d) des Gesetzes wegen Regulirung der Straßrn-Bau-Abgabe
für Fuhrwerke mit breiten Radfelgen und für solche mit hervorstehenden Radnägeln.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Dienst-Nachrichten.
S. ine Königliche Majestät haben in die Zahl der Rechts-Consülenten aufzuvermöge
höchster Entschließung vom :3. nehmen geruht.
d. M. die Referendäre erster Classe, Glaser hat Calw, v. Mayr — Ra-Glaser,
von Ulm, densburg, Feßer — Reutlingen,
Joseph v. Mayr, von Ehingen, Krauß — Künzelsan zum Wohuorte
Feber, von Reutlingen, und gewählt.
Earl Krauß, von Hehringen, Sodann haben Höchstdieselben ver-