Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Nro.  46.

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Samstag,  den  28.  August  1824.

—-Inhalt.



Königl.  Dekrete.  Dienst-Nachrichten.

Verfügungen  der  Departements.  Die  Wahl  zweier  Staatsdiener  zu  ständischen  stellvcrtrekenden  Mitgliedern
  des  Stants-Gerichtohofs  betreffend.  —  Instruktionen  für  die  Vollziehung  a)  des  Abgaben-Gesetzes
vom  16.  Juli  1334  in  Beziehung  auf  die  Steuern  von  Apanagen,  Aktiv-Capitalien,  Besoldungen  und  Penssonen:
—  bh  des  Acceise:  Gesetzes  und  des  Gesetzes  über  die  Auflage  auf  die  Hunde;  —  c)  des  Gesebes  wegen  Erhebung
  und  Vertheilung  der  Tabak-Auflage;  —  d)  des  Gesetzes  wegen  Regulirung  der  Straßrn-Bau-Abgabe
für  Fuhrwerke  mit  breiten  Radfelgen  und  für  solche  mit  hervorstehenden  Radnägeln.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

S.  ine  Königliche  Majestät  haben  in  die  Zahl  der  Rechts-Consülenten  aufzuvermöge
  höchster  Entschließung  vom  :3.  nehmen  geruht.

d.  M.  die  Referendäre  erster  Classe,  Glaser  hat  Calw,  v.  Mayr  —  Ra-Glaser,
  von  Ulm,  densburg,  Feßer  —  Reutlingen,
Joseph  v.  Mayr,  von  Ehingen,  Krauß  —  Künzelsan  zum  Wohuorte
Feber,  von  Reutlingen,  und  gewählt.

Earl  Krauß,  von  Hehringen,  Sodann  haben  Höchstdieselben  ver-