Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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»  Festgesetzter
Kap.  Vortrag  Betrag
A
III  5  c)  zur  Unterstützung  dürftiger  Schuldienstexspektanten  während
der  Ableistung  ihrer  gesetzlichen  Militärdienstpflicht  500—
d)  zur  Aufbesserung  des  unständigen  Lehrpersonals  (difelehre
und  Hilfslehrerinnen)  16  000—
6  Allgemeine  Beiträge  an  Schulkassen:
a)  Bauschbeträge  an  die  Schulkassen  der  Gemeinden  mit  10  000
und  mehr  Einwohnern  an  Stelle  der  dem  Lehrpersonal  an
den  Volksschulen  dieser  Gemeinden  seither  aus  Staatsfonds
zugeflossenen  Dienstalters=  und  sonstigen  Zulagen  gemäß  1
Art.  14  Abs.  1  des  Schulbedarfgesetzzs  .  57  00|—
b)  Weitere  Beiträge  an  die  Schulkassen  dieser  Gemeinden  25  67560
c)  Zuschüsse  an  die  Schulkassen  der  übrigen  Gemeinden  mit
Ortsstatuten  an  Stelle  der  seitherigen  Bewilligungen  an  das  #
Lehrpersonal  an  den  Volksschulen  dieser  Gemeinden  aus  Staatsund
  Kreisfonddzs  .  7943I35
d)  Weitere  Beiträge  an  die  Schulkassen  dieser  Gemeinden  18  110/
e)  Sonstige  Zuschüsse  an  Schulkassen:
a)  aus  fundationsmäßigen  Reichnissen  des  Staatsärars  —  —
aus  Kreisfonds:
aa)  an  die  Schulkassen  nach  den  seitherigen  Bewilligungen  12  208—
bb)  Beiträge  an  die  weiblichen  Klosterschulen.  10  227112
cc)  zur  Aufstellung  von  Chor=  und  Mesnerdienstsubstituten  1  600—
dd)  zur  Ermöglichung  der  Trennung  der  Mesnerdienste
von  den  Schuldiensten  500—
7)  aus  der  neuen  Kreisschuldotation  behufs  Uneerfühung
der  mit  Schullasten  überbürdeten  Gemeinden  —  —
7|8  Beiträge  zur  Realexigenz  der  Schulen  und  zu  Schulhausbauten:
a)  Realexigenzbeiträge  ..  .  1720-—
b)  für  Schulpreise  343—
)  für  Schulbücher  und  Schulgeld  armer  Kinder  117|14
4)  zum  Unterhalte  von  Schulhäusern  85  720—
e)  zu  Schulhaus-Neubauten  1  '
ZdNachAnfallzahlbareBauausgaben  3534
9|  Prüfungs=  und  Aufsichtskosten:
a)  Entschädigung  der  Distriktsschulinspektoren:
a)  für  Vornahme  der  ordentlichen  Schulprüfungen  .  12  000—
5)  für  Vornahme  der  außerordentlichen  Schulvisitationen  1  715—
b)  Für  den  I.  Kreisschulinspektor:
aa)  Gehalt  6  300—
bb)  Tagegelder  und  Reisekosten  1  000—
c)  Für  den  II.  Kreisschulinspektor:
aa)  Gehalt  5425—
bb)  Tagegelder  und  Reisekosten  .  .  .  1  000—
d)  Pension  des  Kreisschulinspektors  Josef  Fischer  ..,  4320-——