V. Abschn. Allerh. Verordn. über die Anstellung von Unteroffizieren 2c. 503
V. Staatsministerium für Kirchen- und Schulangelegenheiten.
1) Beim Ministerium: Bureaudiener, Registraturdiener,
* Boten. 2) Beim Oberkonsistorium und den Konsistorien: * Bureaudiener,
Boten. 3) Akadamie der Wissenschaften: Hausmeister,
* Diener. 4) Bei der Hof= und Staatsbibliothek: Diener. 5) Akademie
der bildenden Künste: Hausmeister, Diener. 6) Gemäldegalerien:
' Portier. 7) Nationalmuseum: Hausmeister, Diener.
8) Kunstgewerbschulen und Studienanstalten: ’ Pedelle, Meßner,
Kirchendiener.
VI. Finanzministerium. 1) Beim Ministerium und obersten Rechnungshofe:
' Hausmeister, Bureaudiener, Registraturdiener, Boten.
2) Staatsschuldentilgungskommission, Bergwerks= und Salinenadministration,
Rechnungskammer, Steuerkataster, Bankdirektion mit Münzund
Stempelamt: Hausmeister, Bureaudiener,’ Boten. 3) Bei
den Regierungsfinanzkammern: Registraturdiener,' Boten. 4) Bei
den Centralstaats-, den Staatsschuldentilgungs-, Kreis= und Bankkassen:
Kassadiener, Hausmeister, Boten. 5) Im Ausschlagsdienste: Aufschlagseinnehmer,
Malzaufseher, Oberaufschlagamtsdiener. 6) Im
Rentamtsdienste: Rentamtsdiener, Steuerboten (Forstgerichtsboten).
VII. Staatsministerium des Handels und der öffentlichen
Arbeiten (nunmehr den Ministerien des Aeußern und des Innern
einverleibt). Bei der obersten Baubehörde: Hausmeister, Bureaudiener,
Registraturdiener, Boten. 2) Bei den Verkehrsanstalten:
Post= und Eisenbahnkondukteure, Briefträger, Packer, Stationsmeister,
Stationsdiener, Telegraphendiener, Bureaudiener, Telegraphenwärter,
Magazinsaufseher, Magazinsaufsehersgehilfen, Aichdiener, Briefstempler,
Stationsdiener, Bureaudienersgehilfen, Wagenwärtersgehilfen, Wechselwärter,
Schleußenwärter, Bahnwärter, Hafen= und Schleußenwärtergehülfen,
Postboten. 3) Bei der Zollverwaltung: Grenzaufseher.
4) Bei den technischen Staatsanstalten: Hausmeister,
* Pedelle, Bureaudiener, Laboratoriums= und Sammlu ngsdiener,
* Hausdiener. 5) In der Baubranche: Wegmacher, Flußwarte,
Brücken= und Landbaupaliere, Verifikatoren für Maß und Gewicht.
VIII. Kriegsministerium. Kassediener, Rathdiener, Portiers, Hausmeister,
Wagmeister, Bureauordonanzen, Aufseher in den Holzgärten,
Schiffbrückenzolleinnehmer, Schleußenmeister, Vrunnwarte, Festungsgärtner,
Thorschließer r2c. 2c. (K.-M.-R. v. 23. April 1872, Nr. 6880)
zur Anstellung unterer Militärbediensteten sind zuständig:
1) Das Kriegsministerium: Gefangenenober= und Unterausfseher,
Schreibgehülfen der Militärstrafanstalten, Obermusikmeister der
Garnison München, Thorschreiber, Thorschließer, Brückenzolleinnehmer,
dann sämmtliche Civilbedienstete mit Ausnahme der
Kasernwärter, der Portiers und Aufwärter der Militär-Bildungsanstalten
und derjenigen, welche etatsmäßig dem Stande der
Truppenabtheilungen zu entnehmen und für welche daher auch
Gehälter nicht festgesetzt sind.
2) Inspektion der Artillerie und des Trains: Zeugfeldwebel, Zeugsergenten,
Zeughausbüchsenmacher.
3. Inspektion des Ingenieurkorps und der Festungen: Garnisonsbauaufseher,
Wallmeister, Ingenieurdirektionsaktuar, Bauzeichner,
Bauschreiber.