Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

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Provinz  Preußen,  Regierungsbezirk  Danzig.
Talon

zur

Kreis-Obligation  des  Pr.  Stargardter  Kreises
(II.  Serie).
Der  Inhaber  dieses  Talons  empfangt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der
Obligation  des  Pr.  Stargardter  Kreises
II.  Serie  Lilir.  B.  uͤber  .....  Thaler  à  fünf  Prazent  Zinsen

die  .  .  ie  Serie  Zinskupons  fuͤr  die  fünf  Jahre  18.  bis  18.  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Pr.  Stargardt,  sofern  dagegen  Seitens  des  als  solchen
legitimirten  Inhabers  der  Obligation  vorher  kein  schriftlicher  Widerspruch  eingegangen
  ist.

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DiestündifcheKreis-KommissionfürdeUChausseebau
im  Pr.  Stargardter  Kreife.

 

(Nr.  5676.)  Privilegium  wegen  Ausfertigung  einer  zweisen  Gerie  von  auf  den  Inhaber
lautender  Kreis-Obligationen  des  Crossener  Kreises,  im  Regierungsbezirk
Frankfurt,  im  Betrage  von  44,500  Rthlrn.  Vom  21.  Juli  1862.

Wa#  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Preußen  ꝛc.

Nachdem  von  den  Kreisständen  des  Crossener  Kreises  auf  dem  Kreistage
  vom  3.  April  d.  J.  beschlossen  worden,  die  zur  Ausführung  der  vom
Kreise  unternommenen  Chausseebauten  nach  Aufnahme  einer  Schuld  von
89,500  Thalern  noch  erforderlichen  Geldmittel  im  Wege  einer  ferneren  Anleihe
zu  beschaffen,  wollen  Wir  auf  den  Antrag  der  gedachten  Kreisstände:  zu
diesem  Zwecke  auf  uieden  Inhaber  lautende,  mit  Zinskupons  versehene,  Seitens
der  Gläubiger  unkündbare  Obligarionen  zu  dem  angenommenen  Betrage  von
44,500  Thalern  ausstellen  zu  dürfen,  da  sich  hiergegen  weder  im  Interesse  der
Elänbiger  noch  der  Schuldner  etwas  zu  erinnern  gefunden  hat,  in  Gemästhei
des  §.  2.  des  Gesetzes  vom  17.  Juni  1833.  zur  Ausslellung  einer  zweiten  Serie
von  Odbligationen  zum  Betrage  von  44,500  Thalern,  in  Buchstaben:  vier
und  vierzig  Taufend  fünfhundert  Thalern,  welche  in  folgenden  Apoint's:

6,000  Thaler  zu  500  Thalern,
r-  00  2

6,000

6,000  300

6,000  200
20,500  100

40,566  KThaler,
nach