100 III. Anhang. Der Entwurf zum Reichsgrundgesetze.
sie den fünften Paragraphen genehmigte, mit sicherer Ueber-
. zeugung jede Richtung zus diesem Ziele hin aus ihrem Plan
entfernt, denn der Gedanke, daß sich späterhin wohl auf eine
Bahn zurückkommen lasse, die man, in schwankender Zeit
schwankend gesinnt, jetzt zu betreten zagt, gehört den verderb-
lichsten aller Täuschungen an. Was in dieser Richtung gelingen
soll, muß unverzüglich geschehen.
Wenn Deutschlands einträchtiger Fürstenrath der großen
Maiversammlung zu Frankfurt am Main einen deutschen
n-
uf
Fürsten seiner Wahl als erbliches Reichsoberhaupt zur
nahme zuführt, dann werden Freiheit und Ordnung a
deutschem Boden sich versöhnt die Hände reichen und farder
nicht von einander lassen.
Entwurf
des deutschen Reichsgrundgesetzes.
Da nach der Erfahrung eines ganzen Menschenalters
der Mangel an Einheit in dem deutschen Staatsleben innere
Zerrüttung und Herabwürdigung der Volksfreiheit, gepaart
mit Ohnmacht nach Außen hu, über die deutsche Nation ge-
bracht hat, so soll nunmehr an die Stelle des bisherigen
Deutschen Bundes eine auf Nationaleinheit gebaute Verfassung
treten.
Artikel I.
Grundlagen.
8. 1.
Die zum bisherigen Deutschen Bunde gehörigen Lande,
mit Einschluß der neuerdings aufgenommenen Preussischen
Provinzen und des Herzogthums Schleswig, bilden fortan ein
Reich (Bundesstaat).
Anmerkung. Wegen des Großherzogthums Posen und des Istrianer
Kreises wird eine Bestimmung vorbehalten.
§. 2.
Die Selbstständigkeit der einzelnen dutcchen Staaten wird
nicht aufgehoben, aber, so weit es die Einheit Deutschlands
fordert, beschränkt. Diese Beschränkung liegt theils darin, daß
einzelne Staatsangelegenheiten fortan ausschließlich der Reichs-