108 III. Anhang. Der Entwurf zum Reichsgrundgesetze.
Criminalsachen und bei allen politischen Vergehen; Voll-
ziehbarkeit der rechtskrästigen Erkenntnisse deutscher Ge-
richte im ganzen Gebiete des Reichs;
e) Gleichheit aller Stände in Betreff der Staats-= und Ge-
meindelasten und der Amtsfähigkeit;
f) Allgemeine Bürgerwehr;
S. 40. 8) freies Versammlungs= und Vereins-Recht, mit Vorbehalt
eines Gesetzes gegen den Mißbrauch;
h) unbeschränktes Petitionsrecht, sowohl der Einzelnen als
der Körperschaften;
i) das Recht jedes Behheiligien, Beschwerde über gesetz-
widriges Verfahren einer Behörde, nach vergeblichem An-
ruf der vorgesetzten Behörden, an die Landstände und,
sofern eine Verletzung von Reichsgesetzen behauptet wird,
an eines der Häuser des Reichstags mit der Bitte um
Verwendung zu bringen;
k) Preßfreiheit, ohne irgend eine Beschränkung durch Censur,
Concessionen und Cautionen; Aburtheilung der Preß-
vergehen durch Schwurgerichte;
1 Unverbrüchlichkeit des Briefgeheimnisses, unter gesetzlicher
Normirung der bei Criminaluntersuchungen und in Kriegs-
fällen nothwendigen Beschränkungen;
m) Sicherstellung der Person gegen willkürliche Verhaftung
und Haussuchung durch eine habeas-corpus-Acte;
n) Berechtigung aller Angehörigen des deutschen Reichs, in
jedem einzelnen Staate und an jedem Orte ihren Aufent-
halt zu nehmen, und unter den nämlichen Bedingungen,
wie die Angehörigen des betreffenden Staats, Grund-
stücke zu erwerben und Gewerbe zu betreiben;
o) Auswanderungsfreiheit.
p) Freiheit der Wahl des Berufs und der Bildung dazu
im In= und Auslande; «
q)FreiheitderWissenschaftz
r) Freiheit des Glaubens und der privaten und öffentlichen
Religionsübung; Gleichheit aller Religionsparteien in
bürgerlichen und politischen Rechten;
s) Freiheit volksthümlicher Entwickelung, insbesondere auch
der nicht deutschen Volksstämme durch Gleichberechtigung
ürer Sprache in Rücksicht auf Unterricht und innere
erwaltung.