Full text: Heft 2. Verfassung des Deutschen Reiches vom 28. März 1849 und die Entwürfe der sogenannten Erfurter Unionsverfassung.

108 III. Anhang. Der Entwurf zum Reichsgrundgesetze. 
  
Criminalsachen und bei allen politischen Vergehen; Voll- 
ziehbarkeit der rechtskrästigen Erkenntnisse deutscher Ge- 
richte im ganzen Gebiete des Reichs; 
e) Gleichheit aller Stände in Betreff der Staats-= und Ge- 
meindelasten und der Amtsfähigkeit; 
f) Allgemeine Bürgerwehr; 
S. 40. 8) freies Versammlungs= und Vereins-Recht, mit Vorbehalt 
eines Gesetzes gegen den Mißbrauch; 
h) unbeschränktes Petitionsrecht, sowohl der Einzelnen als 
der Körperschaften; 
i) das Recht jedes Behheiligien, Beschwerde über gesetz- 
widriges Verfahren einer Behörde, nach vergeblichem An- 
ruf der vorgesetzten Behörden, an die Landstände und, 
sofern eine Verletzung von Reichsgesetzen behauptet wird, 
an eines der Häuser des Reichstags mit der Bitte um 
Verwendung zu bringen; 
k) Preßfreiheit, ohne irgend eine Beschränkung durch Censur, 
Concessionen und Cautionen; Aburtheilung der Preß- 
vergehen durch Schwurgerichte; 
1 Unverbrüchlichkeit des Briefgeheimnisses, unter gesetzlicher 
Normirung der bei Criminaluntersuchungen und in Kriegs- 
fällen nothwendigen Beschränkungen; 
m) Sicherstellung der Person gegen willkürliche Verhaftung 
und Haussuchung durch eine habeas-corpus-Acte; 
n) Berechtigung aller Angehörigen des deutschen Reichs, in 
jedem einzelnen Staate und an jedem Orte ihren Aufent- 
halt zu nehmen, und unter den nämlichen Bedingungen, 
wie die Angehörigen des betreffenden Staats, Grund- 
stücke zu erwerben und Gewerbe zu betreiben; 
o) Auswanderungsfreiheit. 
p) Freiheit der Wahl des Berufs und der Bildung dazu 
im In= und Auslande; « 
q)FreiheitderWissenschaftz 
r) Freiheit des Glaubens und der privaten und öffentlichen 
Religionsübung; Gleichheit aller Religionsparteien in 
bürgerlichen und politischen Rechten; 
s) Freiheit volksthümlicher Entwickelung, insbesondere auch 
der nicht deutschen Volksstämme durch Gleichberechtigung 
ürer Sprache in Rücksicht auf Unterricht und innere 
erwaltung. 
 
	        
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