Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 4. Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Vom 31. Januar 1850.

56 Anlage 1. Die Bildung der Kammern. 
  
Ergiebt sich bei der ersten Abstimmung keine absolute Mehr- 
heit, so wird zu einer engeren Wahl geschritten 1. 
C. 31. 
Der gewählte Abgeordnete muß sich über die Annahme oder 
Ablehnung der auf ihn gefallenen Wahl gegen den Wahlkommissarius 
erklären. Eine Annahme-Erklärung unter Protest oder Vorbehalt 
gilt als Ablehnung und hat eine neue Wahl zur Folge. 
S. 210. S. 32. 
Die zur Ansführung dieser Verordnung erforderlichen näheren 
Bestimmungen hat Unser Staatsministerium in einem zu erlassen- 
den Reglement zu treffen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und 
beigedrucktem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Sanssouci, den 30. Mai 1849. 
□. S.) Friedrich Wilhelm. 
Gr. v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Manteuffel. 
v. Strotha. v. d. Heydt. v. Rabe. Simons. 
1 Zu Abses 3. u. 1 f. dasselbe Gesetz Art. I 3/ 2. S. auch § 4. 
unten. S. 74,