Contents : Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 4. Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Vom 31. Januar 1850.

104  Anlage  3.  Der  Etat.

der  Staatszwecke  im  Wege  der  Gesetzgebung  oder  der  Verordnung
zu  treffende  Bestimmungen  nothwendig  oder  rathsam  erscheinen.

g.  21.

Alle  durch  frühere  Gesetze  und  Verordnungen  erlassenen  Bestimmungen,
  soweit  sie  dem  gegenwärtigen  Gesetze  zuwiderlaufen,
treten  außer  Kraft.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und
beigedrucktem  Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  27.  März  1872.
(L.  S.)  Wilhelm.

Fürst  v.  Bismarck.  Gr.  v.  Roon.  Gr.  v.  Itzenplitz.  v.  Selchow.
Gr.  zu  Eulenburg.  Leonhardt.  Camphausen.  Falk.

Druck  von  Breitkopf  &  Härtel  in  Leipzig.