Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 5. Die Verfassungs-Urkunde des Königreichs Bayern mit Beilagen und Anhängen. Vom 28. May 1818.

288 Anlage 2. Das Volk. B. Das Volk als Landtag. 
Sv. 10.] Titel X. 8. 7. der Verfassungs-Urkunde vorgeschriebenen Wese 
wiever abgeändert werden kann. 
Gegeben, München den 18. Jänner 1843. 
Ludwig. 
Frhr. v. Gise. Frhr. v. Schrenk. v. Abel. 
Frhr. v. Gumppenberg. Graf v. Seinsheim. 
Nach dem Befehl Seiner Majestät des Königs 
Der expedirende geheime Secretär 
P. Hexamer. 
  
8. Das sog. Verfassungsverständniß. 
Beschluß der Kammer der Reichsräte. Vom 12. Juli 18431. 
S. ꝛ60. Verfassungs-Verständniß 
nach dem Ausschuß-protokolle vom 14. Juni 13843. 
g. J. 
Die Verfassungs-Urkunde Titel VII. §. 3. räumt den Ständen 
das Willigungsrecht ein bezüglich 
A. aller direkten Steuern, 
B. aller neu einzuführenden, zu erhöhenden oder ab- 
zuändernven indirekten Auflagen: 
und setzt in §. 4, 5 und 8 desselben Titels Folgendes fest: 
I. Den Ständen wird je von 6 zu 6 Jahren ein Bupget, 
d. h. „eine genaue Uebersicht des Staats-Bedürfnisses 
und der gesammten Staats-Einnahmen" vorgelegt. 
II. Die Stände treten nach vorgängiger Prüfung dieses Bud- 
gets über die Steuerwilligung in Berathung und willigen 
je für die nächsten sechs Jahre „die zur Deckung der or- 
dentlichen beständigen, bestimmt vorherzusehenden 
1 Abgedruckt aus: „Verhandlungen der Kammer= der Reichsräthe 
vom Jahre 18½/. Vierter Beilggen. Bazder S. 269 ff. — Über beien 
Beschluß, der nie Gesetz geworden ist, der aber zuvor die Königliche 
Billigung und die Genehmigung des Eise derpabenuvoht durch Beschluß 
v. 30. Juni 1843 erlangt hatte, und auf dem Regierung und ammer 
bisher gefußt haben, s. Seydel, 1V bes. S. 355 ff. (II2 S. 565 ff.).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.