Beilage zum Verfassungstext.
Zweite Verfassungsänderung.
m Oesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
29stes Stück vom Jahre 18481
M 83) Provisorisches Gesetz
wegen einiger Abänderungen der Verfassungsurkunde vom
4ten September 1831,
vom 15ten November 1848.
Wean, Friedrich August, von 69T2##
Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. 2c.
haben mit den getreuen Ständen die nachbemerkten, durch das
neue Wahlgesetz nöthig wordenen und sonst zweckmäßig er-
schienenen Abänderungen der Verfassungsurkunde vom 4ten
September 1831 vereinbart:
» §I.
Die§§63bismit76werdenaufgehobenundestreten
folgende Paragraphen an deren Stelle:
g 63.
Mitglieder der ersten Kammer.
Die erste Kammer besteht außer den volljährigen Prinzen
des Königlichen Hauses, deren jedesmaliges Erscheinen von
1 Letzte Absendung: am 25. November 1848. Der 15. Tag danach
ist der 10. December 1848.