Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 6. Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen. Vom 4. September 1831.

Beilage zum Verfassungstext. 
Zweite Verfassungsänderung. 
  
m Oesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
29stes Stück vom Jahre 18481 
  
M 83) Provisorisches Gesetz 
wegen einiger Abänderungen der Verfassungsurkunde vom 
4ten September 1831, 
vom 15ten November 1848. 
Wean, Friedrich August, von 69T2## 
Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. 2c. 
haben mit den getreuen Ständen die nachbemerkten, durch das 
neue Wahlgesetz nöthig wordenen und sonst zweckmäßig er- 
schienenen Abänderungen der Verfassungsurkunde vom 4ten 
September 1831 vereinbart: 
» §I. 
Die§§63bismit76werdenaufgehobenundestreten 
folgende Paragraphen an deren Stelle: 
g 63. 
Mitglieder der ersten Kammer. 
Die erste Kammer besteht außer den volljährigen Prinzen 
des Königlichen Hauses, deren jedesmaliges Erscheinen von 
  
1 Letzte Absendung: am 25. November 1848. Der 15. Tag danach 
ist der 10. December 1848.