Beilage zum Verfassungsterte. Dritte Verfassungsänderung. 99
rüstungen mit Unserer verfassungsmäßigen Stellung im
deutschen Bunde durchaus unvereinbar ist und nach Unserer
festen Ueberzeugung zum Verderben des Landes gereichen müßte;
In fernerer Erwägung, daß wie nach den bereits vor-
liegenden Commissions-Berichten und den daraus hervorleuch-
tenden unversöhnlichen Gegensätzen jede Hoffnung verschwunden
ist, mit der dermaligen Landesversammlung die Revision der S. 66.
Verfassung zu verabschieden, so in Betracht der in steigendem
Maaße hervorgetretenen Theilnahmlosigkeit an den letzten Ab-
geordnetenwahlen von der Vornahme einer weiteren Wahl nach
em Gesetze vom 1. Juli v. J. nicht die Rede seyn kann, viel-
mehr das Werk der Revision, wenn nicht der verfassungsmäßige
Boden aufgegeben und das Land bei der gegenwärtigen Lage
Deutschlands den Gefahren einer unheilvollen Verwirrung bloß-
estellt werden soll, nach rechtlicher und thatsächlicher Nothwendig-
eit in denzenigen Stand zurückversetzt werden muß. in welchem
es sich vor Erlassung des Gesetzes vom 1. Juli v. J. befunden hat;
In Erwägung zugleich, daß es bei den obwaltenden
außerordentlichen Umständen Unsere unabweisliche Pflicht
geworden ist, von denjenigen Beugnissen Gebrauch zu machen,
welche die Verfassung für dringende Fälle in Unsere häne
legt, verordnen und verfügen Wir auf den Antrag Unseres
Gesammt-Ministeriums, unter Bezugnahme auf die 88. 186
und 89 der Verfassungs-Urkunde: «
1) die gegenwärtige Landesversammlung ist aufgelöst und
ihre Wirksamkeit hört von diesem Augenblicke an in jeder
Beziehung aufs;
2) es tritt der am 10. August v. J. nach der Verfassung vom
Jahr 1819 gewählte Ausschuß wieder in Thätigkeit;
3) hinsichtlich der Wiederaufnahme der Revision der Ver-
fassung werden Wir, sobald die Umstände es irgend
erlauben, weitere Verfügung ergehen lassen;
4) im Uebrigen wird von Uns nach §. 89 der Verfassungs-
Urkunde das zum Wohl des Landes Erforderliche vor-
gekehrt werden.
So gegeben, Stuttgart den 6. November 1850.
Wilheimm.
Miller. Wächter-Spittler. Linden. Knapp. Plessen.
Auf Befehl des Königs:
Maurcler.
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