4 Vorbemerkung.
Erste Verfassungsänderung. N„ 34. Regierungs-Blatt für
das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Montag den
2. Juli 1849. S. 237—246. Gesetz, betreffend die Ein-
berufung einer Versammlung von Volksvertretern zur
Berathung einer Revision der Verfassung. Gegeben,
Ludwigsburg den 1. Juli 1849.
In Folge der Abschaffung der Standesvorrechte durch die
Grundrechte machte sich eine Revision der Verfassung nötig. So
ergieng das angeführte Gesetz „in Vollziehung des deutschen Reichs-
gesetzes vom 27. December v. J., betreffend die Einführung der
Grundrechte des deutschen Volkes, Art. 8“.
Es schuf eine neue, nur aus einer Kammer bestehende
Ständeversammlung, die wesentlich „in das Rechtsverhältniß der
bisherigen Stände-Versammlung“ eintreten sollte.
Die Revision der Verfassung gelang nicht trotz dreimaliger
Auflösung der Stände-Versammlung.!
Zweite Verfassungsänderung. Noe 59. Regierungs-Blatt.
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch ven 12. September 1849.
S. 531—535. Gesetz, betreffend die Abänderung einiger
gesetzlichen Bestimmungen über Quiescirung und Pen-
sionirung von Civil-Staatsdienern. Vom 7. September
1849. Art. 6. Vgl. Art. 4. Betrifft 5 57.
Dritte Verfassungsänderung. N. 35. Regierungs-Blatt.
Ausgegeben Stuttgart Sonntag den 10. November 1850. S. 365.
366. Königliche Verordnung, betreffend die Auflösung
der Landes-Versammlung. Vom 6. November 1850.
Unter Bezugnahme auf die §H. 186 und 89 der Verfassungs-
Urkunde erklärte diese Verordnung die gegenwärtige Landesver-
sammlung für aufgelöst und ihre Wirksamkeit für völlig erloschen.
dagegen den am 10. August 1849 nach der Verfassung von 1819
gewählten Ausschuß für reaktivirt.
Da aber dieser Ausschuß in Wirksamkeit nicht getreten ist,
ergieng in Ne 37 des Regierungsblattes vom 29. November 1850
die Königliche Verordnung, betreffend die Niedersetzung
einer provisorischen Staatsschuldenverwaltungs-Com-
mission vom 26. November 1850 (S. 377. 378). Diese
Commission sollte „bis zum Zusammentritt des nächsten Landtags
an der Stelle des Ausschusses“ funktioniren.
1 Über die damals entstandenen Verfassungswirren s. Fricker und
* GSenter, Geschichte der Verfassung Württembergs. Stuttgart 1869.
.260 ff.