Full text : Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 7. Verfassungs-Urkunde für das Königreich Württemberg. Vom 25. September 1819.

VI  Inhalt  des  siebenten  Heftes.

——  —  ——

C.  Rechte  der  einzelnen  Mitglikdker
1.  Recht  auf  Diäten  und  Reisekosten
a.  Gesetz,  die  Gehalte,  Taggelder  und  Reise-Kosten
der  Mitglieder  der  Stände-Versammlung  und
des  Ausschusses,  sowie  der  ständischen  Beamten

und  Diener  betreffend.  Vom  20.  Juni  1821
b.  Gesetz,  betreffend  die  Reisekosten  der  Ständemitglieder.
  Vom  31.  Juli  181492
P.  Gesetz,  betreffend  die  Kosten  der  Stellvertretung
für  Beamte,  welche  Mitglieder  der  Kammer  der
Abgeordneten  sind.  Vom  20.  März  1886
2.  Recht  auf  freie  Eisenbahnfahrt.  Verfügung  des
Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
betreffend  die  Gewährung  freier  Eisenbahnfahrt  für
die  Mitglieder  der  Ständeversammlung.  Vom
14.  Januar  18700.

Seite
156—164
156—162

156—159

160—161

161—162

163—164