Full text: Heft 8.1. Die Verfassung des Großherzogthums Baden. Vom 22. August 1818.

2. Gesetz, die Civilliste betreffend. Bom 3. März 1854. 85 
  
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Der untere Hardwald mit den darauf haftenden Rechten 
und Lasten, sammt den Forsthäusern in Eggenstein und 
Friedrichsthal und deren Gärten. 
Zu Ettlingen, der Obstgarten nebst den dazu gehörigen 
Gebäuden. 
Favorite, das Schloß und der Park sammt den dazu ge- 
hörigen Gebäuden. 
Zu Baden, das Schloß mit allen dazu gehörigen Gebäuden, der 
Schloßgarten, die Hofgärtnerswehnung und der dabei befindliche 
sogenannte Schneckengarten sammt den Orangeriegebäuden. 
Zu Freiburg, das ehemals gräflich Sickingen'sche Palais 
mit allen dazu gehörigen Gebäuden. 
Zu Badenweiler, das Herrschaftshaus, der Garten nebst 
den dazu gehörigen Gebäuden und Wiesengeländen. 
Zu Schwetzingen, das Schloß und der Schloßgarten mit 
den dazu gehörigen Gebäuden, Brunnenhaus und Wasser- 
werken, die Gartendirectors= und Hausmeisterswohnung, das 
sogenannte Kasernen= und Kellereigebäude, der Marstall nebst 
den dabei befindlichen Remisen, die Wohnung des Bauaufsehers 
sammt Magazingebäuden und Bauhof. 
Zu Mannheim, der rechte Flügel des Schloßgebäudes und 
der Schloßgarten. 
Zu Heidelberg, das Landschreibereigebäude sammt Garten. 
Zu Hambrücken, das Jagdzeughaus und das Forsthaus. 
Zu Herrenwies und Kaltenbronn, vie für die Benutzung 
des Großherzoglichen Hofes vorbehaltenen Theile der dortigen 
Forstgebäude. 
Die Jagd auf nachstehenden Domänen: 
a. im Forstbezirke Carlsruhe: 
das Kammergut Gottesau. . . 585 Mg. 100 Rhh. 
Ruüppurr . . . 570 „ 200 „ 
der Rüppurrer Domänenwald 258 „ 308 „ 
der Wald Rappenwörth zu Daxlanden 268 „ 154 „ 
der Kastenwörth in eigener Gemarkung: 
Wald 441 M. 582 K.) 875 
Aecker und Wiesen 33 „ 280 „ 
der Wald Neupforzer Kopf, Gemarkung 
Eggensttien 577 „ 26 „ 
b. im Forstbezirke Graben: 
der Großrheinwald mit den augrenzen- 
den Kiesgründen, Gemarkung Lie- 
dolsheim, beiläuiig 300 „ — „ 
’7’ 212 L 
S. 45.
	        
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