2. Gesetz, die Civilliste betreffend. Bom 3. März 1854. 85
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Der untere Hardwald mit den darauf haftenden Rechten
und Lasten, sammt den Forsthäusern in Eggenstein und
Friedrichsthal und deren Gärten.
Zu Ettlingen, der Obstgarten nebst den dazu gehörigen
Gebäuden.
Favorite, das Schloß und der Park sammt den dazu ge-
hörigen Gebäuden.
Zu Baden, das Schloß mit allen dazu gehörigen Gebäuden, der
Schloßgarten, die Hofgärtnerswehnung und der dabei befindliche
sogenannte Schneckengarten sammt den Orangeriegebäuden.
Zu Freiburg, das ehemals gräflich Sickingen'sche Palais
mit allen dazu gehörigen Gebäuden.
Zu Badenweiler, das Herrschaftshaus, der Garten nebst
den dazu gehörigen Gebäuden und Wiesengeländen.
Zu Schwetzingen, das Schloß und der Schloßgarten mit
den dazu gehörigen Gebäuden, Brunnenhaus und Wasser-
werken, die Gartendirectors= und Hausmeisterswohnung, das
sogenannte Kasernen= und Kellereigebäude, der Marstall nebst
den dabei befindlichen Remisen, die Wohnung des Bauaufsehers
sammt Magazingebäuden und Bauhof.
Zu Mannheim, der rechte Flügel des Schloßgebäudes und
der Schloßgarten.
Zu Heidelberg, das Landschreibereigebäude sammt Garten.
Zu Hambrücken, das Jagdzeughaus und das Forsthaus.
Zu Herrenwies und Kaltenbronn, vie für die Benutzung
des Großherzoglichen Hofes vorbehaltenen Theile der dortigen
Forstgebäude.
Die Jagd auf nachstehenden Domänen:
a. im Forstbezirke Carlsruhe:
das Kammergut Gottesau. . . 585 Mg. 100 Rhh.
Ruüppurr . . . 570 „ 200 „
der Rüppurrer Domänenwald 258 „ 308 „
der Wald Rappenwörth zu Daxlanden 268 „ 154 „
der Kastenwörth in eigener Gemarkung:
Wald 441 M. 582 K.) 875
Aecker und Wiesen 33 „ 280 „
der Wald Neupforzer Kopf, Gemarkung
Eggensttien 577 „ 26 „
b. im Forstbezirke Graben:
der Großrheinwald mit den augrenzen-
den Kiesgründen, Gemarkung Lie-
dolsheim, beiläuiig 300 „ — „
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