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zu, dem wiederholten Andrängen des Reichstags in Betreff der mecklenburgischen
Verfassungsfrage Widerstand zu leisten. Die Haltung Bülows war ebenso ge-
schickt als korrekt.
Im Jahre 1873 bewirkte Bismarck Bülows Ernennung zum Staats-
sekretär des Auswärtigen Amts des Deutschen Reichs mit dem Range eines
preußischen Staatsministers, und 1876 erlangte er die wirkliche Stellung
eines solchen.
7. Oldenburg.
Geheimer Staatsrat Buchholz
(geboren 9. November 1809, gestorben 27. Mai 1887).
Karl Franz Nikolaus Buchholz, aus einer alten in bischöflich Münsterschen Diensten
seit über 250 Jahren nachweisbaren Beamtenfamilie, wurde zu Wildeshausen im
Herzogtum Oldenburg geboren, wo sein Vater, der spätere Landgerichtsassessor und
Offizialatsrat Buchholz als Anwalt lebte. Nach Absolvirung der juristischen Studien
in Heidelberg und den mit Auszeichnung bestandenen Staatsexamina wurde er am
20. Juni 1835 zu Burhave als Auditor beim dortigen Amte angestellt, worauf er später
zum Amte Rodenkirchen übertrat. 1840 erfolgte seine Ernennung zum Sekretär bei
der Regierung in Oldenburg und 1848 diejenige als Ministerialassessor beim Staats-
ministerium. Hier bekleidete er die Funktion eines Geheimen Referendars und wurde 1851
zum Ministerialrat ernannt. An der Begründung der konstitutionellen Verfassung des
Großherzogtums war er in hervorragender Weise beteiligt, er gehörte der Kommission zur
Ausarbeitung des Entwurfes des ersten Staatsgrundgesetzes an und hatte auch später den
Hauptteil der parlamentarischen Vertretung der Regierung vor dem Landtage. Als Re-
ferent im Staatsministerium war er namentlich berufen, den Ausbau der Verfassung durch
die Weiterentwicklung der durch die Gemeindeordnung von 1855 begründeten Selbstver-
waltung der Gemeinden und der 1861 eingeführten Gewerbefreiheit zu fördern. Nach
Beendigung der Krisis von 1866 leitete er als Kommissar die Inkorporirung des holsteinschen
Amtes Ahrensboek an Oldenburg. Im Jahre 1867 wurde ihm, der mittlerweile zum
Staatsrate aufgerückt war, die Vertretung Oldenburgs im Bundesrate übertragen, so weit
sie nicht von dem damaligen Ministerpräsidenten v. Roessing persönlich wahrgenommen wurde.
Diesen Posten hat er bis 1871 beibehalten. Eine Korrespondenz mit Bismarck hat nicht
stattgefunden. Im Jahre 1871 wurde er zum Präsidenten der Regierung des Fürstentums
Lübeck in Holstein ernannt und hat dort bis zu seinem am 20. Juni 1885 gefeierten
fünfzigjährigen Dienstjubiläum gewirkt, worauf er unter Verleihung des Titels und Ranges
eines „Geheimen Rates“ in den Ruhestand versetzt wurde. Er starb zu Eutin infolge
eines Schlaganfalles.
8. Braunschweig.
Staatsmininister v. Campe)
(geboren 9. Oktober 1803, gestorben 14. Oktober 1874).
verwaltete sein Amt mit Gerechtigkeit und Einsicht, und überwand 1866 geschickt
die großen Schwierigkeiten der Lage Braunschweigs. Der verstorbene Herzog
*) Asche Burghard Karl Ferdinand v. Campe wurde zu Wickensen, Amtsgericht
Eschershausen, als Sohn des damaligen Hauptmanns, nachherigen Oberstlieutenants in