Object: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
  
Nr. 5. — 
  
(Nr. 2146.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 6. März 1841., betreffend den Tarif für die 
Erhebung des Brück= und Fährgeldes für den Weichsel-UÜbergang bei 
Dirschau nebst dem genannten Tarif von demselben Tage. 
G 
z habe den mit Ihrem Bericht vom 25. Dezember v. J. eingereichten Ta- 
rif für die Erhebung des Brück= und Fährgeldes für den Weichsel-Ubergang 
bei Dirschau genehmigt und sende Ihnen denselben Behufs der Bekanntmachung 
durch die Gesetzsammlung anbei vollzogen zuruͤck. 
Berlin, den 6 Maͤrz 1841. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staats= und Finanzminister Grafen v. Alvensleben. 
  
Tarifs, 
nach welchem das Brück= und Fährgeld für den Weichsel-Übergang 
bei Dirschau zu erheben ist. 
E. wird entrichtet: 
« eld. 
A. Bruͤckg 
I. Vom Fuhrwerk, einschließlich der Schutten, 
1) zum Fortschaffen von Personen, als: 
Extraposten, Kutschen, Kaleschen, Kabriolets u. s. w., für 
jedes Zugthrrn 2 Sgr. — Pf. 
2) zum Fortschaffen von Lasten: 
a) von beladenem — d. h. von solchem, worauf sich, 
außer dessen Zubehoͤr und außer dem Futter fuͤr 
hoͤchstens drei Tage, an andern Gegenstaͤnden mehr 
als zwei Zentner befinden, — fuͤr jedes Zugthier 2 — 
b) von unbeladenem, für jedes Zugthier 1 — 
II. Von unangespannten Thieren: 
1) von jedem Pferde, Maulthiere, oder Maulesel, mit oder 
ohne Reiter oder Last, ingleichen von jedem Stück Rind- 
vieh, oder Eee ........ . ... 1 — 
Jahrgang 1641. (Nr. 2136.) 7 2) von 
(Ausgegeben zu Berlin am 27. April 1841.)
	        
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