Unterredung mit Napoleon. Ausflug nach Dänemark u. Schweden. 223
rungen seiner Erlebnisse bei verschiednen Gefechten und Be-
lagerungen, bei denen er garnicht zugegen gewesen war. Auf
meine Sondirung, ob er glaube, daß die (zweite gemeinschaft-
liche vom 2. October 1855 datirte) Verfassung halten werde,
erwiderte er, er habe seinem Vater ) auf dem Todtenbette zu-
geschworen, sie zu halten, wobei er vergaß, daß diese Verfassung
beim Tode seines Vaters (1848) noch nicht vorhanden war.
Während der Unterhaltung sah ich in einer anstoßenden son-
nigen Gallerie einen weiblichen Schatten an der Wand; der
König hatte nicht für mich, sondern für die Gräfin Danner?)
geredet, über deren Verkehrsformen mit Er. Mojestät ich
sonderbare Anekdoten hörte. Auch mit angesehnen Schleswig-
Holsteinern hatte ich Gelegenheit, mich zu besprechen. Sie
wollten von einem deutschen Kleinstaate nichts wissen; „da sei
ihnen das Bischen Europäerthum in Kopenhagen noch lieber“.
In Schweden stürzte ich bei der Jagd am 17. August auf
eine Felskante und erlitt eine ernste Verletzung des Schien-
beins, die ich leider vernachlässigte, um nach Kurland auf die
Elchjagd zu gehn. Auf der Rückreise von Kopenhagen traf
ich am 26. August in Berlin ein, machte am 3. September)
eine große Revue mit, auf der ich zum ersten Male die eben
eingeführte weiße Uniform des damaligen „schweren Reiter“=
Regiments trug, und reiste dann nach Kurland.
Am 8. Juli hatte der König dem Kaiser von Oestreich von
1) Christian VIII.
2) Luise Christiane Rasmussen, Gräfin von Danner, geb. 21. April
1815, gest. 6. März 1874, seit 7. August 1850 morganatische Gemalin
des Königs Friedrich VII.
:) Diese Zeitangabe beruht auf einem Irrthum. Bismarck verließ
Berlin am Abend des 27. August, war am 28. August in Memel, am
4. Sept. in Kalleten; vgl. Bismarck's Briefe an seine Braut und Gattin
S. 384 ff. Die hier erwähnte Revue fand vielleicht am Vormittag des
2. August statt. — Die weiße Uniform des schweren Reiterregiments
wurde durch Cabinetsordre vom 20. August 1857 eingeführt, vgl. Preußi-
scher Staatsanzeiger vom 30. August 1857 No. 204.