Full text: Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Erster Band. (1)

Randbemerkungen Bismarck's zur Eingabe des Kronprinzen. 373 
  
kannt genug und wird von jedem Hausvater im Lande, welcher 
Partei er auch angehören mag, offen gemißbilligt als ein Los- 
sagen von der väterlichen Autorität, deren Verkennung das 
Gefühl und das Herkommen verletzt. Sr. K. H. könnte nicht 
schwerer in der öffentlichen Meinung geschadet werden als durch 
Publication dieses mémoires. Schon predigen Geistliche im 
Lande über 2. B. Samuelis 15 V. 3 u. 4. 
Seite 2. Die Situation Sr. K. H. ist allerdings eine 
„durchaus falsche“ weil es nicht der Beruf des Thronerben ist, 
die Fahne der Opposition gegen den König und den Vater 
aufzupflanzen, die „Pflicht“, aus derselben herauszukommen, 
kann aber nur auf dem Wege der Rückkehr zu einer normalen 
Stellung erfüllt werden. 
Seite 3. Der Conflict der Pflichten liegt nicht vor, denn 
die erstre Pflicht ist eine selbstgemachte; die Sorge für Preußens 
Zukunft liegt dem Könige ob, nicht dem Kronprinzen, und 
ob „Fehler“ gemacht sind und auf welcher Seite, wird die Zu- 
kunft lehren. Wo die „Einsicht“ Sr. Majestät mit der des 
Kronprinzen in Widerspruch tritt, ist die erstre stets die ent- 
scheidende, also kein Conflict vorhanden. S. K. H. erkennt selbst 
an, daß in unfrer Verfassung „kein Platz für Opposition des 
Thronfolgers“ ist. 
Seite 4. Die Opposition innerhalb des conseil's schließt 
den Gehorsam gegen Se. Mojestät nicht aus, sobald eine Sache 
entschieden ist. Minister opponiren auch, wenn sie abweichende 
Ansicht haben, gehorchen aber ½) doch der Entscheidung des 
Königs, obschon ihnen selbst die Ausführung des von ihnen 
Bekämpften obliegt. 
Seite 4. Wenn S. K. H. weiß, daß die Minister nach dem 
Willen des Königs handeln, so kann S. K. H. Sich auch dar- 
X) Hier ist am Rande von der Hand des Königs der Zusatz: wenn 
es nicht gegen ihr Gewissen läuft.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.