374 Sechzehntes Kapitel: Danziger Episode.
über nicht täuschen, daß die Opposition des Thronfolgers gegen
den regirenden König Selbst gerichtet ist.
Seite 5. Zur Unternehmung eines „Kampfes“ gegen den
Willen des Königs fehlt dem Kronprinzen jeder Beruf und jede
Berechtigung, grade weil S. K. H. keinen amtlichen „status“
besitzt. Jeder Prinz des Königlichen Hauses könnte mit dem-
selben Rechte wie der Kronprinz für sich die „Pflicht“ in An-
spruch nehmen, bei abweichender Ansicht öffentlich Opposition
gegen den König zu machen, um dadurch „seine und seiner
Kinder“ eventuelle Erbrechte gegen die Wirkung angeblicher
Fehler der Regirung des Königs zu wahren, das heißt, um
sich die Succession im Sinne Louis Philipp's zu sichern, wenn
der König durch eine Revolution gestürzt würde.
Seite 5. Ueber die Aeußerungen des Minister-Präsidenten
in Gastein hat derselbe sich näher zu erklären.
Seite 7. Der Kronprinz ist nicht als „Rathgeber“ des
Königs, sondern zu seiner eignen Insormation und Vorbereitung
auf seinen künftigen Beruf von des Königs Mcjestät veranlaßt,
den Sitzungen beizuwohnen.
Seite 7. Der Versuch, die Maßregeln der Regirung zu
„neutralisiren“, wäre Kampf und Auflehnung gegen die Krone.
Seite 7. Gefährlicher als alle Angriffe der Demokratie und
alles „Nagen“ an den Wurzeln der Monarchie ist die Lockerung
der Bande, welche das Volk noch mit der Dynastie verbinden,
durch das Beispiel offen verkündeter Opposition des Thronerben,
durch die absichtliche Kundmachung der Uneinigkeit im Schoße
der Dynastie. Wenn der Sohn und der Thronerbe die Autorität
des Vaters und des Königs ansicht, wem soll sie dann noch
heilig sein? Wenn dem Ehrgeize für die Zukunft eine Prämie
dafür in Aussicht gestellt wird, daß er in der Gegenwart
vom Könige abfällt, so werden jene Bande zum eignen Nach-
theile des künftigen Königs gelockert, und die Lähmung der
Autorität der jetzigen Regirung wird eine böse Saat für die