Erklärung v. 2. Apr. 1848. Das Recht d. freien Meinungsäußerung. 37
„Eure Wohlgeboren
haben in die heutige Nummer Ihrer Zeitung einen „Aus der
Altmark“ datirten Artikel ausgenommen, der einzelne Perfön-
lichkeiten verdächtigt, indirect auch mich, und ich stelle daher
Ihrem Gerechtigkeitsgefühl anheim, ob Sie nachstehende Er-
widerung aufnehmen wollen. Ich bin zwar nicht der in jenem
Artikel bezeichnete Herr, welcher von Potsdam nach Stendal
gekommen sein soll, aber ich habe ebenfalls in der vorigen
Woche den mir benachbarten Gemeinden erklärt, daß ich den
König in Berlin nicht für frei hielte, und dieselben zur Ab-
sendung einer Deputation an die geeignete Stelle aufgefordert,
ohne daß ich mir deshalb die selbstsüchtigen Motive, welche
Ihr Correspondent anführt, unterschieben lassen möchte. Es ist
1) sehr erklärlich, daß jemand, dem alle mit der Person des
Königs nach dem Abzug der Truppen vorgegangnen Ereignisse
bekannt waren, die Meinung fassen konnte, der König sei nicht
Herr, zu thun und zu lassen, was er wollte; 2) halte ich jeden
Bürger eines freien Staates für berechtigt, seine Meinung
gegen seine Mitbürger selbst dann zu äußern, wenn sie der
augenblicklichen öffentlichen Meinung widerspricht: ja nach den
neusten Vorgängen möchte es schwer sein, jemand das Recht
zu bestreiten, seine politischen Ansichten durch Volksaufregung
zu unterstützen; 3) wenn alle Handlungen Sr. Moajestät in den
letzten 14 Tagen durchaus freiwillig gewesen sind, was weder
Ihr Correspondent noch ich mit Sicherheit wissen können, was
hätten dann die Berliner erkämpft? Dann wäre der Kampf
am 18. und 19. mindestens ein überflüssiger und zweckloser ge-
wesen und alles Blutvergießen ohne Veranlassung und ohne
Erfolg; 4) glaube ich die Gesinnung der großen Mehrzahl der
Ritterschaft dahin aussprechen zu können, daß in einer Zeit,
wo es sich um das sociale und politische Fortbestehn Preußens
handelt, wo Deutschland von Spaltungen in mehr als einer
Richtung bedroht ist, wir weder Zeit noch Neigung haben,