132 Indiskretion des „Nord“. Preßpolemik. Protokollfälschung.
Schrenckschen Textes und meiner Amendements sind, selbst in der Übersetzung, so genau,
daß ich annehmen muß, dem Verfasser des Artikels habe das Exemplar vorgelegen,
welches ich unter dem 11. d. E. E. einzureichen die Ehre hatte und in welchem die
Abänderungen mit blauer Tinte eingetragen waren.
Wie ich schon in meinem Berichte vom 11. c. g. g. bemerkte, hat Graf Rechberg
bis dahin nicht erfahren, daß der Entwurf des Berichtes früher anders gelautet und
Herr von Schrenck ihn in dem von mir gewünschten Sinne abgeändert hatte, bevor er dem
Grafen Rechberg zur Kenntnis gebracht wurde. Es wußte bisher, außer Herrn v. Schrenck
und mir, niemand davon, daß der Entwurf in dem ersten Konzept des letzteren anders ge=
lautet habe, und wir beide haben, auf Wunsch des Herrn v. Schrenck, das strengste Still=
schweigen darüber beobachtet.
Namentlich habe ich, außer meinem Bericht an E. E. vom 11. c., weder mündlich,
noch schriftlich gegen jemand der Sache erwähnt. Wenn ich als möglich annehme, daß
Herr v. Budberg in Berlin von dem Verlauf der Sache gehört hat, so wird es mir doch
schwer zu glauben, daß derselbe diese Veröffentlichung veranlaßt hat, da er sich nicht
darüber täuschen konnte, daß durch Veröffentlichung derartiger Details im „Nord“, selbst
wenn dieselben, der obigen Gründe wegen, nicht überhaupt geheim bleiben müßten, für alle
Eingeweihten der juristische Beweis hergestellt wurde, daß der Korrespondent des Nord
seine Angaben direkt oder indirekt aus den Akten der preußischen Bundestagsgesandt=
schaft schöpfe.
Der Vorgang wegen Einschaltung des Wortes „insbesondere“ ist ebenfalls ganz ver=
traulich zwischen Graf Rechberg und mir verlaufen, und haben kaum einige meiner Kollegen
demnächst eine sichere Kenntnis davon erhalten.
Das nachträgliche Bekanntwerden eines mißlungenen Versuchs dieser Einschaltung
kann nur nachteilig auf die Auslegung zurückwirken, welche wir wünschen müssen, dem
Bundesbeschlusse zu geben, indem darin der Beweis liegt, daß es für uns nicht möglich
war, eine Fassung durchzubringen, welche dieser Auslegung entsprochen hätte.
E. E. stelle ich nach Vorstehendem g. g. anheim, hochgen. zu erwägen, was etwa tun=
lich sei, um für die Zukunft Veröffentlichungen zu verhindern, bei deren Auswahl mit so
wenig Takt verfahren wird …
Postscript.
Auch die Veröffentlichung des vollständigen Beschlußentwurfs erfolgte zuerst und
während die Ausschußverhandlungen noch schwebten, durch den Nord. Es wird nicht
fehlen, daß nach dem vorliegenden Falle, der unverkennbar auf preußische Quellen hindeutet,
diese und andere Indiskretionen als von uns ausgehend werden angesehen werden.
140. Bericht vom 27. Februar 1856 an Minister v. Manteuffel,
betr. die gegen die Zeitungen „Deutschland“ und „Postzeitung“ von seiten des
Bundes zu ergreifenden Maßregeln. Anbahnung einer Verständigung zwischen
Preußen und Österreich zur Beseitigung gegenseitiger Angriffe in der Presse.
— Bgl. Poschinger, Neue Berichte S. 219 ff.
141. Bericht vom 27. Februar 1856 an Minister v. Manteuffel,
betr. Richtigstellung des Protokolles der Bundestagssitzung vom 21. Februar
1856. Gegnerische Fälschungsversuche. Notwendigkeit der Vereidigung und