Full text: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 2. (2)

132 Indiskretion des „Nord“. Preßpolemik. Protokollfälschung. 
Schrenckschen Textes und meiner Amendements sind, selbst in der Übersetzung, so genau, 
daß ich annehmen muß, dem Verfasser des Artikels habe das Exemplar vorgelegen, 
welches ich unter dem 11. d. E. E. einzureichen die Ehre hatte und in welchem die 
Abänderungen mit blauer Tinte eingetragen waren. 
Wie ich schon in meinem Berichte vom 11. c. g. g. bemerkte, hat Graf Rechberg 
bis dahin nicht erfahren, daß der Entwurf des Berichtes früher anders gelautet und 
Herr von Schrenck ihn in dem von mir gewünschten Sinne abgeändert hatte, bevor er dem 
Grafen Rechberg zur Kenntnis gebracht wurde. Es wußte bisher, außer Herrn v. Schrenck 
und mir, niemand davon, daß der Entwurf in dem ersten Konzept des letzteren anders ge= 
lautet habe, und wir beide haben, auf Wunsch des Herrn v. Schrenck, das strengste Still= 
schweigen darüber beobachtet. 
Namentlich habe ich, außer meinem Bericht an E. E. vom 11. c., weder mündlich, 
noch schriftlich gegen jemand der Sache erwähnt. Wenn ich als möglich annehme, daß 
Herr v. Budberg in Berlin von dem Verlauf der Sache gehört hat, so wird es mir doch 
schwer zu glauben, daß derselbe diese Veröffentlichung veranlaßt hat, da er sich nicht 
darüber täuschen konnte, daß durch Veröffentlichung derartiger Details im „Nord“, selbst 
wenn dieselben, der obigen Gründe wegen, nicht überhaupt geheim bleiben müßten, für alle 
Eingeweihten der juristische Beweis hergestellt wurde, daß der Korrespondent des Nord 
seine Angaben direkt oder indirekt aus den Akten der preußischen Bundestagsgesandt= 
schaft schöpfe. 
Der Vorgang wegen Einschaltung des Wortes „insbesondere“ ist ebenfalls ganz ver= 
traulich zwischen Graf Rechberg und mir verlaufen, und haben kaum einige meiner Kollegen 
demnächst eine sichere Kenntnis davon erhalten. 
Das nachträgliche Bekanntwerden eines mißlungenen Versuchs dieser Einschaltung 
kann nur nachteilig auf die Auslegung zurückwirken, welche wir wünschen müssen, dem 
Bundesbeschlusse zu geben, indem darin der Beweis liegt, daß es für uns nicht möglich 
war, eine Fassung durchzubringen, welche dieser Auslegung entsprochen hätte. 
E. E. stelle ich nach Vorstehendem g. g. anheim, hochgen. zu erwägen, was etwa tun= 
lich sei, um für die Zukunft Veröffentlichungen zu verhindern, bei deren Auswahl mit so 
wenig Takt verfahren wird   … 
Postscript. 
Auch die Veröffentlichung des vollständigen Beschlußentwurfs erfolgte zuerst und 
während die Ausschußverhandlungen  noch schwebten, durch den Nord. Es wird nicht 
fehlen, daß nach dem vorliegenden Falle, der unverkennbar auf preußische Quellen hindeutet, 
diese und andere Indiskretionen als von uns ausgehend werden angesehen werden. 
140. Bericht vom 27. Februar 1856 an Minister v. Manteuffel, 
betr. die gegen die Zeitungen „Deutschland“ und „Postzeitung“ von seiten des 
Bundes zu ergreifenden Maßregeln. Anbahnung einer Verständigung zwischen 
Preußen und Österreich zur Beseitigung gegenseitiger Angriffe in der Presse. 
— Bgl. Poschinger, Neue Berichte S. 219 ff. 
141. Bericht vom 27. Februar 1856 an Minister v. Manteuffel, 
betr. Richtigstellung des Protokolles der Bundestagssitzung vom 21. Februar 
1856. Gegnerische Fälschungsversuche. Notwendigkeit der Vereidigung und