Vothmals Titel: „Deutscher Kaller". 663
mit dem Kronprinzen, dtt sich tags zuvor jum Immediatbericht des Kan *50—7 4 einer eschrit
Fete deren Text in: Das Diie Ftagebch des Kronprin)en von. 187071, ed. H. O. Meisner,
475 ff.) Ster batte. der Kronprinz bätte ebenso wie der r*m*# von Baden
-* Titel „Kaiser von Wbuvßbs vom unitarischen Standpunkt bei * den Borna vor
dem „Deutschen Kaiser“ gegeben. Auch sonst wünschte tref
der Armee. der FSahnen, Kokarden usw. die Konsequenzen des „erktal msee durch-
gefübrt m sehen, was der Kanzler jedoch angesichts des königlichen Widerstandes für aussichts-
los erklären mußte. Vgl. dazu das GSßebuch des Großbersogs von Vaden. H. Ontken, a. a. O.,
„ 32083. Am 14. Januar #ichtete Diemorck, da krandshrt in Aussicht genommen war, die
Feilerproklamation. am 18. als dem Tage der Begründung des oreußbischen Königtums m voll-
niehen (ogl. dazu M. Busch, Sgebuchbecle II, 4I, 49 noch einmal an den König eine Eingabe,
um vorher die Titelfragen loweit als möglich #ur Entscheidung zu bringen.
Versoilles, den 14. Januar 1871.
Bevor Euerer Königlichen Mojestät ich den Entwurf eines Allerhöchsten Erlasses über
die an die Wiederberstellung der deutschen Kaiserwürde sich anknüpfenden Einrichtungen
nach Maßgabe der Allerhöchsten Randbemer kungen zu meinem nebst Anlagen ehrfurchts
voll wieder angeschlossenen Immediatberichte vom 5. d. M. vorlege, bitte ich um die Er-
laubnis, Euerer Königlichen Majestät meine Bedenken gegen einige in diesen RNand
bemerkungen ausgesprochene Entschließungen alleruntertänigst vortragen zu dürfen.
Diese Bedenken beziehen sich zmunächst auf den Citel. Euere Königliche Maojestät
wollen eine Darlegung der Gründe huldreichst gestatten, aus welchen ich den Antrag wieder-
bolen muß, daß der Titel „Deutscher Kaiser“ angenommen werde.
Die Grundlage der Annahme des Titels durch Ew. Mlajestät] bilden mnächst die
Erklärungen der deutschen Sürstens.
Der Antrag in dem von des Königs von Bapyern Majestät unterm 30. Rovember v. J.
an Euere Königliche Majestät gerichteten Schreiben lautet:
daß die Ausübung der Präsidialrechte des Bundes mit der Sührung des Titels eines
Deutschen Kaisers verbunden werde.
Der in diesem Antrage vorgeschlagene Titel schließt sich an die Tradjtionen des alten
Reiches an. Der amtliche Titel der Deutschen Kaiser bis zu Maximiliän I. lautete, solange
sie noch nicht in Rom gekrönt waren, „#erwählter römischer König“, nach ihrer Krönimg
in Rom „römischer Kaiser“; von Magximilian I. an nannten sie sich „erwählter römischer
Kaiser“. Den TCitel „erwählter römischer König“ führten sie von dieser Seit an während
des zwischen ihrer Wahl und der Krönung in Frankfurt a/M. liegenden Seitraums; den
nämlichen Titel führten die zu Lebzeiten des Kaisers gewählten Nachfolger im Reiche.
Der Antrag Seiner Majestät des Königs von Baypern, indem er sich darauf beschränkt,
die den Verhältnissen nicht mehr entsprechende Bezeichnung „römisch“ durch die jutreffende
Bezeichnung „deutsch“ zu ersetzen, entfernt sich so wenig als möglich von der Form des
Titels, welchen die großen Kaiser des Mittelalters geführt haben, während der Citel
„Kaiser von Deutschland“ niemals geführt worden ist.
Bei Erteilung ihrer Zustimmung zu dem von Seiner Majestät dem Könige von Bayern
gestellten Antrage haben sich den vorstehend wiedergegebenen Vorschlag ausdrücklich an-
geeignet: Seine Majsestät der König von Württemberg, Ihre Königlichen Hoheiten die
Großberzoge von Hessen und von Mecklenburg-Strelitz, Seine Hoheit der Heriog von
Braunschweig, Ihre Durchlauchten die Fürsten von Waldeck, von Schwarjburg-Rudolftadt.
von Schwarzburg-Sondershausen und von AReuß jüngerer Linie, lowie die Senate der drei
1 Siehe A
2 Der Sot vun2Eändiger Zusatz Blemorc#es.