Full text: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Erster Band (A-K). (1)

Kunstakademien. 
Akademie verpflichtet sind, beizuwohnen. 
Hospitanten können, soweit der Raum und 
die Rüchsicht auf die ordentlichen Mitglieder 
es gestattet a) an den während des Winters 
abends stattfindenden Ubungen im Zeichnen 
oder Modellieren nach dem Akt, b) an dem 
Unterricht über Anatomie, c) an den Vor- 
trägen über Runstgeschichte, Literatur, Kultur- 
geschichte und Kostümkunde teilnehmen. 6. Auf- 
nahme und Entlassung. Bei der Aufnahme 
gelten folgende Bestimmungen: Die Aufnahme 
der Schüler in die vierte Klasse geschieht durch 
die Prüfungskommission. Von dem Schüler, 
der in die vierte Klasse aufsgenommen zu wer- 
den wünscht, wird gefordert, daß er eine Schule 
mit Erfolg besucht hat. Außerdem kann ein 
obrigkeitliches Führungsattest verlangt werden. 
Uber seine Rünstlerische Anlage hat er sich durch 
Zeichnungen nach der Natur und eigener Er- 
findung auszuweisen. Für die in die dritte, 
zweite und erste Klasse aufzunehmenden Schüler 
gelten ferner folgende Bestimmungen: Die- 
selben haben solche Zeichnungen oder Malereien, 
welche zur Bildung eines Urteils über ihr 
Talent und den bereits erlangten Grad der 
Ausbildung desselben geeignet sind, an die 
Akademie einzusenden und dabei zu bemerken, 
welche Arbeiten Kopien nach Vorlagen, welche 
nach Gips oder der Natur gefertigt, und 
welche eigene Erfindungen sind. Zur Aufnahme 
in die erste Klasse für architektonische Formen- 
lehre, Dekoration und Ornamentik wird ver- 
langt, daß der Schüler die betreffenden nötigen 
Vorstudien gemacht hat. Die Aufnahme in 
die drei oberen Klassen erfolgt durch das 
Lehrerkollegium auf Grund der vorgelegten 
Arbeiten. Auswärtige, welche in eine der drei 
oberen Klassen der Akademie ausgenommen 
zu werden wünschen, werden vorläufig nach 
Maßgabe der von ihnen vorgelegten Arbeiten 
und Zeugnisse versuchsweise in die ihrer Ent- 
wichlung angemessen scheinende Klasse auf- 
genommen. Aach einer Probezeit von sechs 
bis längstens acht Wochen wird über ihre 
definitive Aufnahme Beschluß gefaßt. Der 
aufzunehmende Schüler hat sich schriftlich zu 
verpflichten, für die Dauer seines Schüler- 
verhältnisses ohne Zustimmung seines Klassen- 
lehrers keine seiner Arbeiten, weder am Orte 
noch auswärts, öffentlich auszustellen und 
ohne dessen Einwilligung sich an der Lösung 
öffentlicher Konkurrenzaufgaben nicht zu be- 
teiligen. Das Schülerhonorar beträgt all- 
jährlich: a) für die Elementarklasse 80 Al.; 
b) für die Vorbereitungsklasse 120 M., aus- 
genommen in der Unterabteilung für Land- 
schaftsmalerei, in welcher das Honorar auf 
108 M. ermäßigt ist; c) für die erste Klasse in 
den ersten drei Jahren 160 M., im vierten und 
fünften Jahre 300 M. Wenn es sich zeigt, daß 
es einem Schüler an Talent mangelt und da- 
her zu befürchten ist, er werde in dem von ihm 
zum Lebensberufe erwählten Fache sich nicht 
über die Mittelmäßigkeit emporarbeiten, so 
kann die Akademie ihm den Rat erteilen, sich 
einem anderen Fach zu widmen und, im Falle, 
daß er diesen Rat verschmäht, durch förmlichen 
und zu Protokoll zu nehmenden Spruch der 
Konferenz seine Entlassung verfügen. Unsitt- 
  
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liches Betragen, anhaltende Trägheit und Un- 
regelmäßigkeit im Besuche der Akademie haben 
ebenfalls die Entlassung zur Lolge. Die- 
jenigen Kunstschüler, welche die Anstalt ver- 
lassen, können von derselben ein Zeugnis 
über ihre Anlagen, den Stand ihrer künst- 
lerischen Ausbildung und über ihre Führung 
verlangen. 
7. An der Akademie finden Ausbildungskurse 
für Zeichenlehrer und Zeichenlehrerinnen statt.— 
II. K. in Königsberg, 1845 begründet, 
nach dem Regl. vom 28. Mai 1849 verwaltet, 
1891 reorganisiert. 1. Es wird in verschie- 
denen Klassen im Zeichnen, Malen, Model- 
lieren nach der Natur und dem lebenden Modell 
(besonders Akt), ebenso in der Landschafts- 
malerei, Radieren, Kupferstechen, Lithographie 
usw. und in allen Hilfswissenschaften, als 
Perspektive, Anatomie, Kunstgeschichte usw. 
unterrichtet. 2. Vorgeschrittene Schüler (Mei- 
sterschüler) erhalten eigenes Atelier unter 
selbstgewähltem Lehrer. 3. Beim Eintritt ist 
eine gute Elementarbildung erforderlich. 
4. Das Eintrittsgeld beträgt 9 M., das 
vierteljährliche Honorar 12 M. für alle Unter- 
richtsfächer zusammen. 5. AMiehrere Stipen-= 
dien stehen der Akademie zur Verfügung und 
werden an unbemittelte, sich durch Fleiß und 
Begabung auszeichnende Schüler, welche in 
Preußen geboren, vergeben. 6. Außerdem be- 
steht eine Klasse für vorgeschrittenere 
Schülerinnen. In derselben wird im Sinne 
der Akademie gearbeitet, also hauptsächlich 
Vaturstudien (Akt, Kopf, Landschaft, große 
Stilleben) und daneben Komposition gepflegt. 
Die Lehrer der korrespondierenden Akademie- 
kllassen korrigieren etwa monatsweise wech- 
selnd, wobei auch der Gegenstand (Akt, Kopf 
usw.) dementsprechend wechselt. bung im 
Radieren und Lithographieren ist möglich. 
Der Unterricht in der Perspektive, Anatomie 
und Kunstgeschichte ist mit den Schülern der 
Akademie gemeinsam. Für die Schülerinnen 
gelten dieselben Bestimmungen (Honorar, Haus- 
ordnung usw.) wie für die Schüler der Hoch- 
schule. 7. Ferner besteht eine Abteilung zur 
Ausbildung von Zeichenlehrern und 
-lehrerinnen. Die Aufnahme erfolgt nach 
einer Aufnahmeprüfung auf Grund vorgelegter 
Zeichnungen. Die Zeichenlehrerprüfung 
findet jährlich am Schluß des Sommerhalb- 
jahres statt. Die Ausbildung dauert zwei 
Jahre. Das Unterrichtsgeld beträgt 80 M. 
im Jahre, das Eintrittsgeld 3 M. Die Schüler 
sind verpflichtet, ihre Arbeiten der Schule für 
Ausstellungszwecke zu überlassen, so oft und 
so lange, als es gefordert wird. — 
III. K. in Kassel, gegründet 1777, zurzeit 
nach dem am 4. Dez. 1885 Allerhöchst geneh- 
migten Statut verwaltet. Nach demselben ist 
die Akademie 1. eine der Förderung der 
bildenden Künste und dem Unterricht 
in denselben gewidmete Anstalt. Sie 
bezweckt in letzterer Eigenschaft die allseitige 
Ausbildung ihrer Schüler in den Hauptzweigen 
der bildenden Künste und ihrer Hilfswissen- 
schaften, sowie die Vorbildung zur selbständigen 
Ausübung dieser Künste # 1). 2. Die Aka- 
demie steht unmittelbar unter dem
	        
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