IV Vorwort.
haben dagegen mit Rücksicht auf den vorstehend dargelegten Zweck nur vereinzelt
eine weitere Erörterung gefunden. Jedoch ist, um das Verständnis der Gesetz-
gebung zu erleichtern, bei der Mehrzahl der wichtigere Gegenstände behandelnden
Artikel ein Rurzer historischer Uberblich vorangeschicnt worden. Von Verweisungen
auf die Literatur hat im allgemeinen abgesehen werden müssen.
Die sehr umfangreiche und einschneidende Gesetzgebung des laufenden Jahres
im Reiche wie in Preußen ist durchweg berücksichtigt worden. Mit Rüchsicht auf
die bereits im Aüärz d. J. begonnene Druchlegung des Wertes hat sich indessen
nicht vermeiden lassen, daß in den ersten Lieferungen an einzelnen Stellen noch
auf die ältere Gesetzgebung verwiesen worden ist. Die entsprechenden Richtig-
stellungen ergeben sich aus den die betreffende Materie darstellenden Spezialartikeln.
Der bedeutende Umfang des Werkes und seine eingehende Gliederung machte
die Beteiligung einer großen Anzahl von Mitarbeitern an den Arbeiten erforderlich.
In dankenswertester Weise haben sich hierzu aus allen Verwaltungskreisen Männer
bereit erklärt, welche durch die in ihrer amtlichen Tätigkeit gewonnenen Kenntnisse
und Erfahrungen besonders berufen erschienen, die mit dem Werke verfolgten Ab-
sichten in erfolgreicher Weise zu fördern. Sorgfältig ist darauf Bedacht genommen
worden, die Bearbeitung und Darstellung möglichst einheitlich zu gestalten; nur
das Gebiet von Kunst und Wissenschaft hat auf besonderen Wunsch des Herrn
Verfassers mit Rüchsicht auf die nicht sehr umfangreiche, hierüber vorhandene
Literatur eine eingehendere Bearbeitung gefunden. Bei der Fülle des gebotenen
Materials und seiner Durcharbeitung im einzelnen darf der Hoffnung Ausdruch ge-
geben werden, daß das Werk in seiner vorliegenden Gestalt seinen Zweck erfüllen
und sowohl den Behörden und Beamten, wie auch dem weiteren Publikum sich als
brauchbarer und zuverlässiger Wegweiser durch das öffentliche Recht erweisen wird.
Berlin im zuli 1906.
Der Herausgeber.