Standesamtsbezirke — Statistik 613
handlung von Todesfällen und Geburten auf einem Stempel von 12 000 XA. unterworfen.
Luftschiffen s. Grünwald im ArchOfsR. S. auch Fürsten le.
24, 477. Standesregister f. Personenstands-
Wegen der Landesherren und der Mitgliecder register.
der landesherrlichen Familien sowie der Fürste Ständige Tarifkommissionen s. Eisen-
lichen Familie Hohenzollern s. § 72 PStcö. bahntarife I.
VIII. Die Standesämter sind nach § 40 des Stärke= und Stärkesirupfabriken sind ge-
RErb StG. vom 3. Juni 1906 (RG Bl. 6511), nehmigungspflichtige Anlagen (GewO. & 16),
§# 2, 7 der AussBest. vom 16. Juni 1906 (Z Bl. Stärkefabrilen jedoch nur insoweit, als sic Stärke
829) Ziff. 6, FMAusfBest. vom 25. Juni 1906 aus Getreide oder Reis herstellen; Kartofsfel-
(Abg 3Bl. 1158) und Erl. des Md J. vom 23. Juni stärkefabriken sind“ also nicht genehmigungs-
1906 (Abg 3Z Bl. 1163) und vom 30. Okt. 1909 pflichtig. In Stärkesirupfabriken wird die in
(MAMBl. 227) verpflichtet, den Erbschaftssteuer- Wasser zerteilte Stärke mit Säure gekocht. Die
ämtern periodisch, in den Städten und Land= Genehmigung erteilt der Kr A. (St A.), in den
gemeinden von mehr als 25 000 Einw. in den zu einem Landlkreise gehörigen Städten über
ersten zehn Tagen jedes Monats, Auszüge aus 10 000 Einw. der Magistrat (3G. 8 109). S.
dem Sterberegister auf vorgeschriebenen Vor- auch Techn Anl. Nr. 13, 14; AusfAnuw. z Gew .
drucken zu übersenden, die sämtliche in dem ab-- vom 1. Mai 1904 (OMl. 123) Ziff. 16. S.,
gelaufenen Zeitabschnitte vorgekommene Sterbe= welche landwirtschaftliche Nebenbetriebe (s. d.)
fälle zu enthalten haben (Totenlisten). sind, unterliegen nicht den Bestimmungen der
IX. Die Zahl der Standesämter in Preußen GewO. Tit. VII und der Gewerbeaufsicht (j. d.).
betrug am 1. Oktober 1910 11 496. Starkstromanlagen s. Elektrizitäts-
Standesamtsbezirke. Die S. können aus anlagen-
Stationen des Fiskus s. Fiskus I.
Stationskontrolleure s. Reichskontrolle
der Zölle und indirekten Steuern.
Statistik ist die zahlenmäßige Erfassung und
Darstellung allgemeiner tatsächlicher Verhält-
einer oder mehreren, nicht verschiedenen Kreisen
angehörenden Gemeinden gebildet (Erl. vom
3. Aug. 1874 — Ml. 165), größere Gemeinden,
ausnahmsweise auch Bürgeimeistereibezirke (Crl.
ʒ. Mai 1874 — Mhl. 129), 6 -. ... ..
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1874 — Ml. 89). Ihre Wldung erfolgt durch Sie ist Technik, insoweit es darauf ankommt,
die höhere Verwaltungebehörde (PStG. vom das Jahlenmaterial auf moglichst einfachem
6 gebr 1875 — 3##n 2) — ·2) d. # in Vege in möglichst zuverlässiger Weise zu erhalten;
Preußen durch den Regierungspräsidenten " im Wissenschaft= insoweit es sich darum handelt, das
Stadtkreise Berlin den Oberpräsidenten (G vom erhaltene Zahlenmaterial zu sichten, auf seine
9. März 1874 — Ge. 95 — # 2 if V. dom Richtigleit zu prüsen, nach den verschiedenen
23 Febr. 1910 — MBi 53) In den östlichen 1 in Betracht kommenden Gesichtspunkten zusam-
Provinzen soll die Anlehnung Ver S. an die menzustellen und aus den Zusammenstellungen
Amtsbezirke die nur aus besonders gewichtigen die Scklüsse und Folgerungen in bezug auf die
Gründen zu verlassende Regel bilden (Erl. vom tatsäcklich vorhandenen Zustände zu ziehen. Die
3. Juni 1874 — Ml. 128). Eine amtliche Durchsührung statistischer Crhebungen fällt den
Handlung, die ein Standesbeamter außerhalb Behörden zu, und zwar entweder den ordent-
ines Bezi · --»«lichenBehördenoderbefondersdafüreinge-
Kästng ezirles vorgenommen hat, ist rechts richteten Stellen (Statistische Amter und Bureaus
des Reiches, der Cinzelstaaten, der Städte). Die
Standeserhöhungen, d. i. Erhebung in den Art der Erhebung gunteale verschiedene. Sie
Adelsstand (s. Adel), sowie Verleihung von erfolgt entweder, wie die Sparkassenstatistik, die
höheren Adelswürden (Freiherrn-, Grasen-, Für- Einkommensteuerstatistik usw. auf Grund tabel-
sten-, Herzogswürde) sind nach TSt. 60 LEtG. larischer, von den unteren Behörden nach einem
einem Stempel von 1200 4 für die Verleihung bestimmten Schema angefertigter Zusammen-
des Adels, von 2400—10 000 ∆ für die Ver- stellungen oder auf Grund von für jeden ein-
leihung höherer Adelswürden unterworfen. zelnen Zählfall ausgesüllter Zählkarten, welche
Standesherren ist die Bezeichnung für die demnächst sämtlich von der Zentralstelle auf-
Reichsunmittelbaren (s. d.; vgl. CG- gearbeitet werden-sog. zentralisierte oder
GVG. § 7), sowie für eine Anzahl in Zählkartenmethode im Gegensatz zur
Schlesien und der Lausitz vorhandener adliger tabellarischen Methode). Die Begrün-
Besitzer von Grundstückskomplexen (sog. freie dung des Deutschen Reiches und die dadurch
Standesherr schaften), welchen gesteigerten Ansorderungen an die Reichs-
auf dem alten Provinziallandtage (vgl. G. statistik haben zu einer gewissen Abgrenzung des
wegen Anordnung der Provinzialstände für statistischen Arbeitsgebietes zwischen den ver-
Schlesien vom 27. März 1824 — GES. 62 — schiedenen, hierbei beteiligten Faktoren geführt.
& 21d; s. hierzu auch Erl. vom 13. Juli 1842 — Man unterscheidet (nach Rümelin) danach zwi-
Ml. 248) eine Virilstimme und im vereinigten schen zentraler und partikularer S.,
Landtage (V. vom 3. Febr. 1847 — GES. 34 — je nachdem die Erhebungen, wie die S. des
§ 2) Sitz und Stimme in der Herrenkurie ein= Warenverkehrs, der Zölle, Verbrauchsabgaben
geräumt war, und denen demnächst im Herren= usw., ausschließlich für die Zwecke des Reiches
hause erblicher Sitz und Stimme beigelegt und von seinen Organen, oder, wie die zahl-
ist. Die Erhebung eines Inbegriffs von Gütern reichen Einzelerhebungen im Interesse der Lan-
zu einer Standesherrschaft, einem Herzogtume desverwaltung, ausschließlich für die Zwecke des
oder Fürstentume ist nach TSt. 606 LStG. einzelnen Staates und von dessen Organen aus-