Contents : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1825. (4)

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setze,  Verordnungen  und  Statuten  werden
hiedurch  aufgehoben.
G.  2.
Gegenwaͤrtiges  Gesetz  ist  durch  das  Gesetzblatt
  bekannt  zu  machen,  und  tritt  von

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dem  Tage  dieser  Bekannemachung  anfangend
in  Wirksamkeie.

Gegeben  Tegernsee  den  ellsten  September
  im  Jahre  ein  Tausend  acht  Hundert  fünf
und  zwanzig.

Naximilian  Joseph.

Graf  v.  Reigersberg;  Fürst  v.  Wrede;  Graf  v.  Rechberg;  Graf  v.  Thürheim;
Frhr.  v.  Lerchenfeld;  Graf  v.  Törringz  Frbr.  v.  Zentner;  v.  Maillot.

Nach  dem  Befehle  Se.  Majestät  des  Königs:

Egid  v.  Kobell,

Königl.  Staatsrath  und  General-Sekretär.