Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XI. Band (11)

128 Bestimmter Widerspruch. 
von der Beweiskraft derselben die Rede, weßwe- 
gen auch von den auf die Benützung der im Be- 
sitze Dritter befindlichen Urkunden zum Beweise 
in einer anhängigen Streitsache sich beziehenden 
Vorschriften der GO. XI, 6. 6 hier keine Anwen- 
dung statt finden kann.“ 
4. 
Bestlmmter Widerspruch. 
In der Erklärung über eine Thatsache, „man 
sehe dem Bewelse derselben entgegen,“ ist ein be- 
stimmter Wiverspruch im Sinne des §. 19 der No- 
velle von 1837 enthalten. 
Freisinger AGE. vom 28. Jänner 1846 (Ecker 
ca Pfalzer.) 
Vgl. Bl. f. RA. Bd. VII, S. 191, VIII, S. 
22, Nr. 3. 
Literarische Anzeige. 
Von „E. Arend’s Sammlung interessanter Erkenntnisse 
aus dem gemeinen und bayer'schen Civil-Rechte und Pros 
zesse" — ist (Nördlingen in der Beck' schen Buchhandlung) 
ein zweites Hest erschienen, welches sich, wie das erste, durch 
eine gute Auswahl des Mltgetheilten empfiehlt. Möge der 
Heransgeber. durch günstige UAufnahme selnes Unternehmens 
zur Fortsetzung desselben ermuntert werden. 
· Berichtlgungen. 
In Nr. 7, S. 110 Z. 23, 234 möge statt „ 
gelesen werden „Grund zur gänzlichen.“ 
Im Komment, über die GO. Bd. IV, S. 303, 3. 8, 13 und 13 
stait „8“ setze „7“