Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XLIII. Band. (43)

228 Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 
Beziehung der Kosten auf die bei dem Gerichte an- 
hängige Streitsache d. h. es soll damit gesagt sein, 
daß die Gebühren und Auslagen in Art. 28 ge- 
meint sind, welche in einer Streitsache entstehen. 
(Vgl. Verhandlungen des Gesetzgebungsausschusses 
der Abg.-Kammer Bd. 1 S. 66 und Referat des 
Abg. Dr. Neumayr über die Beschlüsse der Reichs- 
rathskammer Bd. 3 S. 8.) 
(Fortsetzung folgt.) 
Uebersicht . 
über die neueren Ergebnisse der Rechtsprechung 
des obersten Gerichtshofes in Gegenständen des 
Tivilrechtes und Civilprozesses 
16. bis 31. Mai 1378. 
Bemerkung: Mit einem Nachtrage vom 18. Mal 1878. 
I. Zur ProzePordnung. 
Gerichtlicher Vergleich, insbesondere 
vor dem um eine Vorsichtsverfügung an- 
gegangenen Gerichtsvorstande. Der um Er- 
lassung einer Vorsichtsverfügung angegangene Ge- 
richtsvorstand kann auch einen Vergleich beurkunden, 
und muß einem solchen Vergleiche die Kraft einer 
im Prozesse abgeschlossenen Uebereinkunft beigelegt 
werden. 
Ein von dem Prozeßgerichte zu Protokoll ge- 
nommener Vergleich, auch wenn er das Eigenthum 
eines liegenden Gutes oder ein dingliches Recht 
hieran betrifft, ist gemäß der durch Art. 14 des 
Not.-Ges. nicht aufgehobenen Bestimmung der GO.